Stornokosten Klassen?

1 Antwort

Nicht alles durcheinader:

  1. Die generelle Reisewarnung existiert, und rechtfertigt daß die Reise nicht stattfindet, und alle Kosten erstattet werden müssen (oder erlassen, falls noch nicht bezahlt)
  2. Die Reisewarnung gilt aber - im Moment - nur bis Mitte Juni. Also nur für Abreisetermine bis Mitte Juni.
  3. Diese Reisewarnung wird sicher - wie bereits passiert - erweitert. Die Rede ist von stufenweise bis Ende August (Aber das ist noch Spekulation) Aber für bestimmte Länder wird es Ausnahmen geben. Wer weiß ob es dann noch für UK gilt?
  4. Die Reiserücktrittsversicherungen haben ziemlich eindeutige, wenn auch verklausulierte Bedingen, wann sie für eine nicht stattfindende Reise aufkommen. Nicht mehr reisen zu wollen - egal aus welchem Grund - gehört eindeutig nicht dazu.
  5. Reden wir konkret vom anstehenden Fall: Falls, zum Zeitpunkt der Reise Krankheitsfälle unter den Teilnehmern eine Mitreise verhindern, werden die Kosten für diese übernommen. das gilt auch für das Risikjo für noch nicht Erkrankte. Falls also unter der Klasse eine Krankheit ausbricht, die ansteckend ist, egal ob Corona oder was Anderes, ist die Reiserücktrittsversichung in der Pflicht. (Egal ob Reisewarnung für den Termin noch gilt oder nicht)
  6. Falls für den Reistermin eine Reisewarnung für UK weiter besteht, ist die Reise sowieso hinfällig. Alle Kosten müssen erstattet werden. (leider besteht das Risiko, daß durch die extreme Ausnahmesituation, die Reiseveranstalter pleite sind. Und das System durch Überlastung nicht mehr funktioniert. Inklusive der Versicherungen)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung