Stößt Wehrpflicht gegen das Gesetz?
Stößt die Wehrpflicht gegen das Gesetz, denn man darf ja laut Artikel 12 nicht zu Zwangsarbeit gezwungen werden und Wehrpflicht ist ja laut Definition eine Zwangsarbeit. Jetzt habe ich aber gelesen, dass es bei solchen Diensten eine Ausnahme ist. Wie ist es denn nun?
8 Antworten
Wehrpflicht ist nicht als Arbeit definiert.
wie kommt man auf Zwangsarbeit?
Die Wehrpflicht ist im Wehrpflichtgesetz geregelt, findet nur aktuell keine Anwendung. Das heisst aber nicht, dass die allgemeine Wehrpflicht gesetzeswidrig wäre - sie ist ja mit einem geltenden Gesetz sogar im Speziellen versehen.
So wie es ist. Eine Ausnahme. Genauso wie es eine Ausmahme ist, Menschen einzusperren, die Gesetze brechen.
und Wehrpflicht ist ja laut Definition eine Zwangsarbeit.
Wie schon mehrfach erläutert wurde - Nein!
Nein - eine evtl. wieder eingeführte Wehrpflicht (diese ist derzeit lediglich ausgesetzt) ist nicht mit Zwangsarbeit gleichzusetzen.
Weil dies in MRK Artikel 4 Abs.3 (b) als Ausnahme beschrieben ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht
Obwohl es sich definitionsgemäß um Zwangsarbeit handelt, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten ist, fällt die Wehr- oder Ersatzdienst-Pflicht unter einen Ausnahmetatbestand in Art. 4 EMRK (dort als „militärische Dienstpflicht“) und ist somit nicht unmittelbar völkerrechtswidrig. Trotzdem ist sie unter Menschenrechtlern umstritten.
Die Wehrpflicht verstösst gegen kein Gesetz. Diese ist durch Gesetz geregelt und ist somit keine Zwangsarbeit.
Beins gibt es keine Zwangsarbeit. Es gibt auch keinerlei Verpflichtung eine Arbeit aufnehmen zu müssen.
Wo kann man das nachlesen?