Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?
Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.
Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.
Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit
Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.
Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.
Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
14 Antworten
Als die Diskussion um die Aussetzung der Wehrpflicht begann, habe ich vorgeschlagen, diese durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen. Unabhängig vom Geschlecht, denn wer gleiche Rechte will, muss auch gleiche Pflichten erfüllen.
Ob dieser Dienst nun bei den Streitkräften, beim THW, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder ähnlichen Organisationen oder als Zivildienst bei einer sozialen Einrichtung abgeleistet wird, sollte dabei im Ermessen der Betroffenen liegen.
Die Emanzipation gibt es nicht erst seit 2019.
Es ist jetzt nicht so dringend, aber ich finde, da sollte schon peu á peu im Gesetz geputzt werden.
Ich bin da "altmodisch". Gleichberechtigung da, wo es um Rechte geht! Hier geht es aber um eine Pflicht, die nur Männer betrifft.
, weil... die Frauen Gleichberechtigung haben wollen und wir somit gegen den Willen der Frauen verstoßen und sie somit nicht als Zweck an Sich betrachten.
Für die Frauen, die meinen, dass sie nicht die Pflichten aber die Rechte haben wollen, die haben Pech :)
Was aus meiner Sicht auch akzeptabel wäre, ist eine Selbsteinstufung. Wer sich selbst (unabhängig vom Geschlecht) aus manchen Pflichten zurückziehen möchte, kann dies tun aber das muss immer auch mit einem Entzug der Rechte geschehen oder aus anderen guten Gründen.
Generell finde ich sollte der Eintrag aber ganz entfernt werden. Schlimmer ist es beim Exhibitionismus.
Gesetze können eingeschränkt gelten, das ist ein Beispiel dafür. Du kannst nunmal nicht beide Geschlechter zum Kriegsdienst zwingen und Männer sind da nunmal die bessere Wahl.