Stellwerk und Streckenfernsprecher?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein bitte bloss nicht selber abmontieren, unbefugte Personen im Gleisbereich werden nach "§ 315 StGB – Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" eingestuft und können mit hohen Bußgeldern rechnen. Zuständig ist ja die DB Netz AG in Hamburg Hammerbrook, und wenn man da mal nett nachfragt bekommt man sicher auch eine legale Antwort auf diese Frage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung