Steht in der Ermittlungsakte wer die Polizei gerufen hat?

3 Antworten

Wenn du die Aussagen widerliegen kannst, dann kannst du das der Polizei gegenüber ja tun.

Dann käme es wahrscheinlich zu einem Prozess. Dann geht es danach, wem der Richter mehr glaubt.

Wer nun die Polizei verständigt hat, ändert ja nichts an den Fakten und daran orientieren sich die Versicherer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Natürlich nicht. Denn es tut ja nichts zur Sache, und außerdem möchte man vermeiden, dass die Komplizen des Eingelochten sich am Alarmgeber rächen :-)