Steckdose mit Lichtschalter gekoppelt?
Moin,
ich habe eine Steckdose in der Küche über dem Herd, die nur funktioniert, wenn die Deckenbeleuchtung eingeschaltet ist. Lt. Vermieter muss das so, weil da eine Dunstabzugshaube hin können soll.
Ich möchte das gerne ändern (lassen), um die Steckdose auch so betreiben zu können. Muss der Vermieter meinem Wunsch zustimmen, oder habe ich im Zweifelsfall Pech gehabt mit meinem Wunsch?
Gruß und herzlichen Dank für eure Antwort(en)
Kai
3 Antworten
Die Schaltung ist völliger Unsinn und der Vermieter scheint da auch keine Ahnung von zu haben.
Mal abgesehen davon, dass Abzugshauben ihren eigenen Schalter und meistens mehrere Stufen haben, ist es doch völliger Blödsinn, dass man selbst im Sommer beim Kochen nur dann die Abzugshaube einschalten kann, wenn unter der Decke das Licht brennt.
Das ist, als würde die Klospülung nur funktionieren, wenn man gerade das Geschirr abwäscht...
Jedenfalls hat es sich da wohl jemand einfach gemacht oder es nicht besser gewusst, und bei der Verlegung der Leitung diese an die geschaltete Phase der Deckenbeleuchtung angeklemmt anstatt an eine durchgehende Phase.
Kann man ändern, sollte man auch ändern. Zumal Lichtschalter i.d.R. bis 10 A ausgelegt sind und bei einer dahinter geschalteten Steckdose, welche voll belastet wird, einfach abfackeln.
Ich persönlich sehe hier einen Mangel an der Mietsache. Aber wahrscheinlich wirst Du den Elektriker selber bezahen müssen, wenn Du den Frieden wahren willst. Denn der Vermieter scheint nicht besonders gut zu überzeugen zu sein.
Danke für deine ausführliche Antwort. Ich habe dem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) jetzt noch mal unter Zuhilfenahme von Teilen deiner Antwort geschrieben und berichte, wenn sich was getan hat! Vielen Dank nochmals!
der vermieter darf dir nicht verbieten das zu ändern. mit der dunsthaube das ist schwachfug. die darf auch unabhänig vom licht laufen, weil ja letzten endes für das licht an dem gerät ein eigner schalter da ist.
was das ändern (lassen) angeht, das ist kein großer akt. entweder in der schalterdose (bei neueren installationen) oder in einer abzweigdose (bei älteren anlagen, muss einer von zwei drähten fürs licht, also nicht der der zur deckenlampe geht, abgeklemmt und an daustrom angeschlossen werden.
innerhalb einer halben stunde (zzgl. anfahrt) sollte das erledigt sein.
ggf. kann der vermieter drauf bestehen, dass es zum auszug wieder rückgänig gemacht wird, das wäre aber genauso kein problem.
lg, Anna
Du kannst das ändern,muss man aber beim Auszug wieder so herstellen wie es war.
Ok, danke für die rasche Antwort. Dann arbeite ich vielleicht doch eher mit einer Ausweichlösung (Doppelstecker an anderer Steckdose) ...