Staplerschein?

3 Antworten

Hallo,

die Dir vorliegende Bescheinigung dokumentiert erst mal nur eine allgemeine Grundausbildung nach BGG 925 in der ersten Ausbildungsstufe als Sachkundenachweis für einen einfachen Frontgabelstapler oder ein Flurförderzeug mit Fahrerstand ( Schnellläufer ) mit einer Gesamt-Gewichtslast bis 2,5 Tonnen.

Für erweiterte Kenntnisse in Stufe 2 ( Sonderfahrzeuge ) und 3 ( betriebliche Zusatzschulung + Sonderanbauteile ) dieser Grundausbildung gibt es keine nachweisliche Eintragung in Deinem Dokument.

In Bewerbungsschreiben darfst Du Damit aber grundlegend schon mal eine dokumentierte Grundlagenerfahrung für "leichte" Frontgabelstapler und Schnellläufer nach BGG 925 angeben.

Anerkennung, Nachschulungsbedarf nebst UVV und Neubeauftragung ist jedem Betrieb dabei jedoch selbst überlassen.

LG

Der Schein zeigt nur das die Theorie und Praxis kennst. Damit bist du eingewiesen.

In jedem Betrieb benötigst du zusätzlich einen Fahrauftrag in dem steht welche Fahrzeuge und wo du diese dort bedienen darfst.

Das kann in deinem Ausweis (bei dir z.B. unter 4 ) eingetragen werden oder anders schriftlich dir ausgehändigt werden.

Der "Staplerschein" ist nicht wie ein PKW Führerschein der allgemein gültig ist.

Ich habe manchmal einfach einen Fahrauftrag erhalten und dürfte loslegen und in anderen Firmen wollte z.B. der Vorarbeiter das ich ihm kurz zeige was ich kann.

Das ganze ist etwas "Tricky".

Laut Vorschriften darf nur EINGEWIESENES und BEAUFTRAGTES Personal einen Stapler bedienen.

Das heißt du musst musst wissen wie man einen Stapler bedient und du brauchst auch einen FAhrauftrag.

Deine FAchkenntnis kannst du mti diesem Stück Papier nachweisen.

Sowas wie den hochamtlich und offiziellen STaplerschein gibt es nicht. Mein Staplerschien ist von der Dekra und sieht anders aus.