Themenspecial 15. Februar 2024
Besondere Berufe - Deine Fragen an eine Gewinnberaterin von Lotto Bayern
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Spielsucht wird auch durch Lotto gefördert, warum macht der Staat das?

1 Antwort

Wir gehören als Mittelbehörde zum Freistaat Bayern und sind staatlich (wie man am Namen schon erkennen kann). Als Staatsbehörde haben wir den ordnungsrechtlichen Auftrag, diesen Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken. So steht es in den deutschen Regelungen zum Glücksspiel und das ist unsere DNA. Bei uns kommt es nicht auf Gewinnmaxime an, sondern unsere oberste Prämisse ist, dass das Spiel beim Spaß und Unterhaltung bleibt. Spieler- und Jugendschutz ist uns sehr wichtig und unser Angebot basiert darauf.

Man muss daher bei Statistiken und Auswertungen sehr genau darauf achten, um welche Spielarten es sich handelt und wo diese angeboten werden. Da gibt es Spielarten mit einer hohen Spielfrequenz mit schnellem Gewinnentscheid und Spielarten, bei denen eine Ziehung in einer Woche erfolgt. Das macht einen Unterschied in der Einstufung der Gefährlichkeit eines Glücksspiels. Es gibt leider aber auch zahlreiche illegale Angebote, die keinerlei Spieler- und Jugendschutz bieten.

Beispielsweise sind wir an die bundesweite Sperrdatei angeschlossen. Diese verhindert die Spielteilnahme von gesperrten Spielern, die ein problematisches Spielverhalten aufweisen. Der Spielteilnehmer kann sich selbst sperren lassen oder er kann durch eine Fremdsperre vom Anbieter gesperrt werden. Darüber hinaus gibt es bei uns zahlreiche weitere Maßnahmen, die eine Spielteilnahme verhindern, sollte ein problematisches Spielverhalten vorliegen. Wir haben eine Spielerschutzbeauftragte im Haus, die sich um den Spielerschutz kümmert.