Sperrzeit/ALG 1 wegen Weiterbildung bzw. Studium?
Hey,
bin derzeit in einem Unternehmen angestellt und habe vor, im WS 24/25, studieren zu gehen.
Ich habe bisher keine Erfahrung mit Kündigungen gemacht und weiß daher wenig darüber, wie das Arbeitsamt meinen Fall dann handelt.
Würde gerne im Sommer schon aus dem Unternehmen austreten, um noch etwas zu reisen usw.
Wenn ich das dem Arbeitsamt so verkaufe, dann werde ich doch sicherlich eine Sperrzeit von 12 Wochen erhalten, oder?
Erstens es ist eine Eigenkündigung, jedoch weil ich mich weiterbilden will.
Aber ich könnte ja auch bis zum Beginn des Studiums dieses Jahr, noch angestellt bleiben..
Im Internet finde ich dazu leider keine genaue Antwort.
Kann mir jemand dazu etwas genaueres sagen?
Vielen Dank schon mal! 🙏🏽
2 Antworten
Wenn ich das dem Arbeitsamt so verkaufe, dann werde ich doch sicherlich eine Sperrzeit von 12 Wochen erhalten, oder?
Du bekommst eine Sperrzeit, da du ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Wenn ich das dem Arbeitsamt so verkaufe, dann werde ich doch sicherlich eine Sperrzeit von 12 Wochen erhalten, oder?
Natürlich.
Hab ich mir schon gedacht. Nur wird die dann 12 Wochen betragen oder wird das individuell vom Amt entschieden?