Sperrzeit/ALG 1 wegen Weiterbildung bzw. Studium?

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Wenn ich das dem Arbeitsamt so verkaufe, dann werde ich doch sicherlich eine Sperrzeit von 12 Wochen erhalten, oder?

Du bekommst eine Sperrzeit, da du ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.

Achi97 
Fragesteller
 25.01.2024, 23:07

Hab ich mir schon gedacht. Nur wird die dann 12 Wochen betragen oder wird das individuell vom Amt entschieden?

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Wenn ich das dem Arbeitsamt so verkaufe, dann werde ich doch sicherlich eine Sperrzeit von 12 Wochen erhalten, oder?

Natürlich.