Spenden kassiert Jobcenter

8 Antworten

Zuwendungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder Kirchen werden in der Regel nicht auf das ALG - 2 angerechnet,wenn diese nicht mehr als 50 % des Regelbedarfes beträgt !

Wenn Du es meldest, werden die JC- Mitarbeiter versuchen,diese Zuwendungen abzukassieren. Obwohl diese Zuwendung nicht dem " normalen Bedarf " dient. Aber sie kennen keine Gesetze, die unser Leben erleichtern. Du solltest dich dagegen wehren. Das Antwort mit dem 50 % des Regelsatzes von ISOMATTE ist richtig.

Lese dazu den Text des SGB-II Gesetzes in Internet , merke den erforderlichen § und schreibe das an den JC mit der Angabe des erforderlichen §§, sonst hilft uns Keiner unser Recht auf ein würdiges Leben durchzusetzen.
Ich vermute, das die Mitarbeiter des JC bekommen EXTRA-Vergütung, wenn sie die Geldleistungen einsparen.

Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Hartz IV sehr erfahren) empfehle ich Dir: Falls das Jobcenter Schwierigkeiten macht, geh nicht allein hin, um es zu klären, sondern mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

.

Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Was ist "Freude für alle"? Wenn es Geldleistungen sind, die zum Lebensunterhalt beitragen, wird es angerechnet. Wenn es Sachleistungen sind, nicht unbedingt. Kommt drauf an, ob es einmalig oder regelmäßig ist, ob es etwas ist was im Regelbedarf drin ist oder nicht?

guinan  24.02.2015, 10:00

Hab gerade nach "Freude für alle" geschaut. Das ist eine Hilfsaktion, die zb für Weihnachten Leuten mit Kindern eine Freude macht. Hab etwas gehört, wo einem Kind ein Behindertenhund finanziert wurde. Das wird NICHT angerechnet. Bargeld geben die ja nicht. Oder einer alte Frau eine neue Couch.

Die Organisation wäre ja quatsch, wenn sie die gespendeten Gelder dem Staat schenken.

0
Shaynala 
Fragesteller
 24.02.2015, 10:48
@guinan

Danke, von der Seite habe ich es noch gar nicht gesehen.

0

natürlich. wenn du alg2 bekommst und zusätzliche einnahmen hast können diese angerechnet werden. das alg2 ist ja kein "grundeinkommen".

cyracus  25.02.2015, 00:43

Deine Antwort ist falsch - lies die Antwort von isomatte.

0