Dein zwei Jahre älterer Bruder ist nicht Dein Erziehungsberechtigter, er hat gar nicht über Dich zu bestimmen. Er hat ein Problem mit dem Thema Macht, weil er sie unbedingt ausüben will.

Und Du hast wohl auch ein Problem mit dem Thema Macht, nur umgekehrt, dass Du in die Machtlosigkeit gehst. Du lässt Dich von ihm bevormunden.

Beides ist nicht gesund.

Auf die Empfehlung, mit Deinen Eltern zu reden, bist Du nicht eingegangen. Das wäre aber wichtig. Du solltest Dich Deinen Eltern anvertrauen, und die müssen Deinem Bruder dann die Grenzen seines Verhaltens aufzeigen.

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Lies hier insbesondere die Antwort von kaykaiser:

https://hartz.info/index.php?topic=121438.0

Wenn Du (aber) über PayPal Einkommen / Gewinne machst, und Du gibst es beim Finanzamt nicht an, kann es Ärger geben.

Denk dran, Finanzamt und Jobcenter liegen zusammen in einem Bett, also die gleichen sich gegenseitig ab. Und so kriegen die Jobcenter über diesen Ausgleich raus, dass Du nicht angegebenes Einkommen hattest - was dir Ärger einbringt.

Freunde von mir haben ihr PayPal-Konto nicht angegeben, denn sie verkaufen nie etwas darüber, sondern kaufen / bezahlen nur.

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Allgemein kenne ich solch einen Begriff nicht als freundlich.

Wenn es Dir nicht gefällt, dass er Dich so nennt, dann sag es ihm möglichst freundlich. Wenn er Dich dann weiter so nennt, reagiere nicht darauf, denn das ist ja nicht Dein Name. Würde er sagen "Stuhl" oder "Tisch", würdest Du ja auch nicht reagieren.

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Du schreibst, Dein Freund liebt Dich nicht. Warum bist Du noch mit ihm zusammen? Solche Freunde braucht doch kein Mensch!

Selbstverständlich wirst Du beleidigt.

Wende Dich an den Weißen Ring. Google so mit Deinem Wohnort oder dem nächstgrößeren, falls Deiner klein ist. Im Weißen Ring arbeiten Ehrenamtliche, denen es Freude macht, Mobbing-Opfern zu helfen. Das, was Du erlebst, ist schweres Familienmobbing. - Ich weiß, wie sich das anfühlt und wie allein man sich dann fühlt. Und dabei war das bei mir nicht so krass wie bei Dir.

Der Mensch, der mit Dir Kontakt aufnimmt, wird nichts machen, was Du nicht willst. Ihr gemeinsam werdet beraten, wie sich Deine Lage verbessern kann und Du dann glücklicher wirst.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft.

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Um zu verstehen, warum die anderen so mit Dir umgehen, lies meine Antwort an LIs1995:

https://www.gutefrage.net/frage/was-soll-ich-noch-tun-ich-weiss-einfach-nicht-mehr-weiter?foundIn=list-answers-by-user#answer-97110899

Sie klauen Dir Energie, weil sie selbst offenbar nicht in der Lage sind, selbst die Energie in sich anzureichern, die sie zum Leben und zum Glücklichsein brauchen.

Dort gebe ich auch paar Tipps, wie man sich selbst stabilisierne kann. Mach auch mal den Test für Hochsensible, und vielleicht hast Du Lust, die dort erwähnten Morgenseiten zu schreiben. (Beides hat mir sehr geholfen.)

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Deine Frage ist nun 4 Jahre alt, und die hat sich sicher schon längst erledigt. - Aber es schauen ja auch andere mal hier rein, deshalb:

Hacker's Keyboard
https://play.google.com/store/apps/details?id=org.pocketworkstation.pckeyboard

kann man so einstellen, dass man eine vollständige Tastatur hat mit allem drum und dran: F-Tasten, Tab-Taste, Cursor ...

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Wenn Du keinen Anspruch auf Alg1 hast, stelle einen Antrag beim Jobcenter auf Hartz IV, wenn Du mittellos bist. Von irgendetwas musst Du ja leben.

Gesetzlich ist es so geregelt, dass Du "arbeitssuchend" sein musst, um Geld zu bekommen. Damit soll sichergestellt sein, dass Du Dich nicht in eine Hängematte auf Kosten der Steuerzahler legst. Alg1 und Alg 2 (= Hartz IV) ist kein kostenloser Urlaub.

Geld vom Jobcenter gibt es ab dem Monat, in dem der unterschriebene Antrag im Jobcenter eingegangen ist. Hartz IV gibt es im voraus. Wenn also im Laufe des September der Antrag dort eingegangen ist, gibt es Geld ab dem 1. September. Das bedeutet aber auch: Wenn Du aus Hartz IV wieder rausgehst, hast Du eine Finanzierungslücke von einem Monat. Deshalb spare möglichst die erste Zahlung.

Vielleicht wirst Du für die kurze Zeit irgendwohin vermittelt, vielleicht auch nicht. Betrachte die ganze Sache als eine Erfahrung, die Du nun in Deinem Leben machen wirst.

Stell den Antrag frühzeitig, also dann, wenn Du sicher bist, dass Du arbeitslos sein wirst. Anderenfalls kannst Du Dir eine Sperre einfangen. - So wie Du es schilderst, meine ich: sofort. Die Bearbeitung dauert sowieso meist bis zu 6 Wochen (mit viel Pech länger).

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Weil Du vermutlich Hartz IV beantragen wirst, beglücke ich Dich mit meinen Hinweisen. Wegen der Corona-Zeit ist der Anfang etwas kompliziert:

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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

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A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

und

Hartz IV Unterlagen verschwinden immer wieder spurlos – Das ist der Ausweg!

https://www.gegen-hartz.de/news/hartziv-unterlagen-verschwinden-immer-wieder-ausweg-666778

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

Ebenso darf das Jobcenter Deine privaten Daten wie zum Beispiel Handy-Nummer und Email-Adresse nicht an Dritte weitergeben. - Im folgenden Artikel ein Musterschreiben zur entsprechenden Datenlöschung:

Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”

https://www.gegen-hartz.de/news/neue-jobcenter-hartz-iv-kommandos-ich-rufe-sie-an-erwarten-sie-meinen-anruf

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

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