Guten Abend,
ich bin technischer Referendar in NRW (kein Rechtsreferendar) und werde in zwei Wochen mein Staatsexamen ablegen. Sollte ich die Prüfung bestehen, werde ich sofort aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Sollte ich sie nicht bestehen, werde ich nicht automatisch entlassen.
Ich habe bereits eine neue Stelle angenommen, allerdings beginnt mein neues Arbeitsverhältnis erst Mitte Oktober. Aufgrund dessen würde ich mich selbst nicht als "arbeitssuchend" bezeichnen, auch wenn ich ein paar Wochen arbeitslos sein werde.
Sollte ich mich dennoch bereits jetzt bei der Arbeitsagentur "arbeitssuchend" melden, auch wenn ich in der Zukunft bereits einen neuen Job habe? Und sollte ich mich nach Bestehen der Prüfung dann "arbeitslos" melden? Soweit ich weiß, habe ich keinen Anspruch auf ALG 1 und kann dementsprechend auch nicht sofort in die GKV wechseln, was die Sache nur komplizierter macht.
Vielleicht hat jemand diese Erfahrung selbst gemacht.
Herzlichen Dank!