Spende steuerlich absetzbar, wenn durch Staatsanwalt "erzwungen"?
Kurzum:
Person X wird angezeigt. Person X wird vom Staatsanwalt angeboten, 800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, um so einer Prozesseröffnung zu entgehen.
X spendet die Summe, das Thema ist vom Tisch.
Frage: Können solche Spenden von der Steuer abgesetzt werden?
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich glaube eher nicht, denn es ist keine Spende, sondern eine Zahlung mit Auflage !
Darum wirst Du wohl eher keine Spendenquittung dafür bekommen.
Wenn du eine offizielle Spendenbescheinigung dafür bekommst, dann schon.
ich denke es geht bis 300 euro