Sparbuch verloren - Gebühren umgehen?

4 Antworten

Sofern in den Bedingungen nichts derartiges geregelt ist, kann die Bank keine Gebühren erheben, nur weil Du die Sparbuchnummer nicht parat hast. Das Sparguthaben ist eine Forderung gegen die Bank und es reicht, wenn Du anhand eines Personalausweises oder Reisepasses nachweisen kannst, daß Du der Kontoinhaber bist. Ein Sparbuch selber bzw. das Vorrätighalten der Sparbuchnummer kann kein Grund für die Verminderung Deiner Forderung bzw. ein gebührenauslösendes Moment sein. Am besten Du schickst der Bank eine E- Mail mit einem unterschriebenen und eingescannten Brief im Anhang, in dem Du darauf hinweist, daß man Dir binnen 2 Wochen das Gesamtguthaben plus Zinsen auf ein von Dir benanntes Konto überweist. Beziehe Dich auf das geführte Telefonat und verlange eine gebührenfreie Auszahlung. Einzige Ausnahme ist, daß Du Auflösungsgebühren über ein paar Euro bezahlen mußt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium

hargon  05.03.2020, 15:39

Wenn es ein altes Sparbuch ist - davon ist auszugehen - verbrieft einzig das Sparbuch als Urkunde die Forderung. Ohne Sparbuch, kann die Bank die Auszahlung verweigern. Auch die Sparbuchnummer zu wissen reicht nicht. Jedoch kann die Bank, kulanterweise, eine Verlustanzeige aufnehmen und dem mutmaßlichen Sparbucheigentümer den Betrag auszahlen. Hierfür können Gebühren anfallen.

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itasca  05.03.2020, 15:49
@hargon

Deine Überlegung hatte ich bei meiner Antwort auch im Hinterkopf, allerdings bin ich auf dem Stand, daß das Sparbuch in seiner Eigenschaft als lediglich "hinkendes Inhaberpapier" zwar eine Legitimationsfunktion hat, aber nicht die Legitimation ausschließlich darstellt.

Alte Sparbücher, welche über viele Jahre hinweg nicht mehr bewegt werden, werden ja in der Regel "ausgebucht" auf ein Sammelkonto. Genau darin liegt m.E. das Problem. Die Banken können die Guthaben nicht mehr zuordnen und verlangen deshalb das Sparbuch. Das ist meiner Ansicht nach allerdings rechtlich nicht haltbar. Die Forderung besteht unabhängig vom Sparbuch. Aber interessant, eine andere Ansicht zu lesen, da ich schon sehr lange aus dem Bankwesen raus bin. Muß mal ein paar Ex- Kollegen anfragen.

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hargon  05.03.2020, 22:57
@itasca

Das ist richtig, die Forderung besteht auch ohne Sparbuch. Der von dir beschriebene Fall der Ausbuchung ist zwar Praxis, aber nie ohne "Aktenvermerk". Ich meine hierzu gab es ein Urteil, dass die Bank als gewerblicher Schuldner in diesem Fall in der Plicht ist die Daten zu speichern und sich nicht aus der Verbindlichkeit winden kann. Weil es hinkend ist, darf auch ohne Papier ausgezahlt werden, kommt dann jedoch der eigentlich verfügungsberechtigte Eigentümer der Forderung (Abtretung zB bei "Verpfändung" durch Übergabe) hat die Bank eine Zahlungspflicht diesem gegenüber. Dies kann nur (temporär bis zur Feststellung) abgewehrt werden, wenn die Bank erhebliche und berechtigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung hat. Und genau darum wird dann auch die Gebühr und die Verlustanzeige verlangt, im Grunde nach eine Erklärung des Gläubigers dass die Urkunde unwiederbringbar verloren ist und unwirksam wird.

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Ja, Du suchst das Sparbuch.

Wenn Du es nicht (mehr) hast, müssen die Dir gar nichts auszahlen. Es dient ja auch zur Identifizierung.

Wenn es ein altes Sparbuch ist - davon ist auszugehen - verbrieft einzig das Sparbuch als Urkunde die Forderung. Ohne Sparbuch, kann die Bank die Auszahlung verweigern. Auch die Sparbuchnummer zu wissen reicht nicht. Jedoch kann die Bank, kulanterweise, eine Verlustanzeige aufnehmen und dem mutmaßlichen Sparbucheigentümer den Betrag auszahlen. Hierfür können Gebühren anfallen.

Nein, nur wenn du das Sparbuch findest