Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung?

4 Antworten

Das Sonderkündigungsrecht greift nur bei Preiserhöhungen, die nicht vertraglich vereinbart wurden.

Nein. Da musst du durch. Wird während der Vertragslaufzeit der Preis erhöht, greift das Sonderkündigungsrecht.

Nein, da du das ja von Anfang an genau so abgeschlossen hast.

Nein. War ja so vereinbart.