Sondeln in NRW?
Hallo ich wollte jetzt in corona wegen Langeweile anfangen zu sondeln. Im Internet habe ich mich mal informiert, wie das rechtlich da abläuft. Aber überall stand, dass wenn man im Wald graben möchte und so, man eine Genehmigung braucht jetzt stellt sich die Frage was meinen die unter graben meinen die so 1-2 Meter Löcher oder auch so 10-30cm Löcher, die man natürlich wieder zu macht und ob ich überhaupt nicht im Wald sondeln gehen darf.
3 Antworten
@ Pottwahl,
in den nachstehenden Links findest Du Kontaktadressen - einfach anrufen geht auch.
Die Zusammenarbeit mit der Archäologie lohnt sich.
Sondengänger als Partner der Archäologen: Die Lizenz zum Suchen
In NRW brauchst du eine Sondengängergenehmigung. Ohne los zu gehen, kann unter Umständen sehr teuer werden.
Wälder sind generell eine Tabuzone, da wird nicht gesucht. Außer es wird von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt.
Es ist das gleiche Prinzip, wie beim Angeln. Wenn du dir ne Angel kaufst, kannst du dich dann damit an jedes Gewässer setzten und angeln???
U.s.w., u.s.w.
Nee, kannst du das bitte verlinken? Das interessier mich.
Mein Kenntnisstand.
Zitat:
Wer mit Metallsonden großflächig den Boden nach Kulturgütern oder archäologischen Funden absuchen und die Erde untersuchen will, braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltung unter fachlicher Zustimmung der Generaldirektion Kulturelles Erbe des Landes Rheinland-Pfalz beziehungsweise von der Außenstelle in Speyer, der Direktion Landesarchäologie: eine Nachforschungsgenehmigung nach Paragraf 21 Denkmalschutzgesetz. Derlei Suche scheint eine Männerdomäne. 110 Sondengänger gibt es in der Pfalz, wie Bettina Hünerfauth, stellvertretende Leiterin der Direktion Landesarchäologie...
Das hatte ich mir fast gedacht "DSU" = unseriös
Dann such da einmal das aktuelle Gesetz dazu - die erzählen viel, wenn der Tag lang ist.
Du darfst nirgendwo in NRW einfach durch die Gegend laufen und "graben". Graben wäre in dem Fall alles, was in den Boden eingreift. Du brauchst immer die Genehmigung des Landbesitzers, außerdem solltest du dich mit dem Landesamt für Bodendenkmalpflege in Verbindung setzen, das für deine Gegend zuständig ist. Die erklären dir dann schon, wie es geht.
Hast du schon das gerichtsurteil in rlp mitbekommen, das besagt, das man zumindest in rlp grundsätzlich keine NFG braucht