Sollte man sein nebengewerbliches Unternehmen in der Bewerbung erwähnen?

5 Antworten

Grundsätzlich sollst Du in einer Bewerbung - das sagt der Name schon - Werbung von Dir machen.

Wenn Du also in dem Gebiet umfassende Erfahrungen besitzt, die für die Bewerbung nützlich sein könnten, dann sollten diese natürlich auch mit in diese Bewerbungen einfließen.

Wenn ja, wird das im Lebenslauf erwähnt oder im Anschreiben?

Warum nicht Lebenslauf und Anschreiben? Im Anschreiben beziehst Du dich auf persönliche Kompetenzen und Erfahrungen und spannst hier den Bogen - besipielhaft zu deinem Nebengewerbe.

Im Lebenslauf führst Du dann den Zeitraum dieser Tätigkeit tabellarisch auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder
Pryming 
Fragesteller
 02.01.2018, 15:12

super, danke dir Christian!

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Wenn ich das richtig sehe, steht Dein momentaner Nebenerwerb in Konkurenz zu dieser Firma, bei der Du dich berwerben willst. Das bedeutet, entweder den Nebenerwerb aufgeben oder mit dem zukünfigen AG vor Vertragsabschluß einen Deal zu machen. Angeben solltest Du es in jedem Fall.

Pryming 
Fragesteller
 02.01.2018, 15:05

Das dachte ich mir auch, dass da rechtlich eventuell Schwierigkeiten auftauchen könnten.. danke dir für deine Hilfe!

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ChristianLE  02.01.2018, 15:12

Man kann es auch übertreiben, oder? Universal Music ist das größte Major-Label der Welt.

Soll ein kleines Nebengewerbe des Fragestellers hier tatsächlich eine ernsthafte Konkurrenz sein?

Die einzigen Konkurrenten für Universal sind Sony und Warner Music.

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Novos  02.01.2018, 15:37
@ChristianLE

Du denkst in die falsche Richtung. Er könnte Wissen, das er in diesem Job bekommt, am AG vorbei in seiner Firma nutzen. Was (und wenn es "peanuts" sind), im den Job kosten kann und eine Strafe obendrein

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Pryming 
Fragesteller
 02.01.2018, 16:41
@Novos

Soweit Ich weiß muss ich dann nur eine Datenschutzerklärung o.Ä. unterschreiben oder? Das ich das dort gelernte Wissen bzw. betriebsgeheimnisse nicht privat verwenden darf

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Novos  02.01.2018, 16:52
@Pryming

Du darfst es weder privat noch in Deinem Nebengewerbe verwenden.

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ChristianLE  02.01.2018, 16:53
@Novos

OK, in die Richtung habe ich tatsächlich nicht gedacht. Allerdings dürfte auch das zu vernachlässigen sein.

Es geht ja darum, dass er keine Betriebsinterna ausplaudern darf. Wenn er sich dort aber allgemeines fachliches Wissen aneignet, darf er das auch für sein Nebengewerbe verwenden.

Eine wirkliche Konkurrenzsituation entsteht dadurch ja auch nicht.

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Pryming 
Fragesteller
 02.01.2018, 16:59
@ChristianLE

naja, wer weiß ob ich nicht irgendwann Konkurrent werde hahaha

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Pryming 
Fragesteller
 02.01.2018, 17:01
@ChristianLE

Ich wusste nur nicht so sehr ob ich mein nebengewerbe erwähnen soll, da sie vielleicht meinen dass ich mich dann hauptsächlich auf mein gewerbe fokussier und nicht 100% in meinem Beruf gebe.

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Ja, ein Nebengewerbe sollte man angeben, insbesondere wenn es einschlägig in die Richtung geht.

Ich denke, das gehört in den Lebenslauf, wie auch alle anderen beruflichen Tätigkeiten.

Pryming 
Fragesteller
 02.01.2018, 15:05

Super, dankeschön!

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Guten tag.

Also wenn ich du wäre würde ich dass überall hin schreiben. Damit die sehen, dass du schon Ahnung hast. Ist denke ich mal ein großes Argument für dich.

Pryming 
Fragesteller
 02.01.2018, 16:39

danke dir!

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