Sollte jedes Bundesland sein eigenes Straf-/Zivil-/Verkehrsrecht haben?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Nein weil 90%
Ja weil 10%

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein weil

heyy😊

nein, ich glaube das würde zu kompliziert werden

Nein weil

Tatsächlich haben gemäß unseres Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in manchen der genannten Rechtsbereiche die Länder das Recht zur Gesetzgebung, solange der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Es handelt sich demnach um eine sogenannte "konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern". Der deutsche Bundestag kann also in diesen Rechtsgebieten ein bundesweit einheitliches Recht beschließen, der Bundesrat muss diesen Gesetzen jedoch zwingendermaßen seine Zustimmung erteilen (Zustimmungsgesetze). Ich finde es auf jeden Fall richtig, dass hier ein bundesweit einheitliches Recht gilt. Andernfalls, würden indirekt auch die Kompetenzen der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, für die genannten Rechtsgebiete ist insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zuständig, beschnitten werden. Diese/r müsste dann nämlich für jedes Bundesland entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung erlassen, was eine noch viel größere Belastung des Gerichtes bedeuten würde, sodass die Bearbeitung der Verfahren noch viel länger dauern würde, da es dort auch nur begrenzte Kapazitäten gibt.

Mfg

Nein weil

Lang der Föderalismus so schon. Was dabei rauskommt wenn jedes BL seine eigenen Regeln hat aben wir schon bei Corona gesehen.

Es ist und wäre für die Leute nicht nachvollziehbar wenn ein Kilometer weiter in ein und dem selben land andere Gesetze gelten. Vor allem wichtige. Das gäbe nur Chaos.

Nein weil

...man dann immer ganue wissen muss wo die grenzen in ein anderes Bundesland liegen und man genau wissen muss was in welchem Bundesland gilt


marija324 
Fragesteller
 13.07.2023, 13:00

So ist es doch auch in anderen Ländern.

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Holzbirne78  14.07.2023, 17:57
@marija324

Nur weil es da so ist, müssen wir es doch nicht automatisch auch machen

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Nein weil

Ich bin kein Freund eines starkes Bundes und bin für Kompetenzen im Bereich der Länder für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, aber bei diversen Grundlagen sollte es einen bundeseinheitlichen Standard geben, und gerade in den Bereich Strafrecht, allgemeine Zivilrecht und dem Verkehrsrecht wären Landesregelungen eher abträglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Strafverfolgung tätig seit 2017