Sollte ich für meine Angelegenheit einen Anwalt konsultieren?
Hallo Community,
mir wurde der Bewilligungsbescheid von der Rente abgelehnt, weil Schizophrenie "keine Induktion" für eine Rehabilitation ist. Ich bin am überlegen, ob ich einen Anwalt einschalten sollte, da mein Stresspegel momentan am Limit ist. Ich habe Angst aus dieser Reha nicht entlassen zu werden, weil es psychisch angeblich so schlimm bei mir sein soll, dass die Jobsuche Zweitrangig ist. Würde es was bringen, wenn ich einen Anwalt einschalte, dass der sich mal dahinter klemmt. Wo kann ich mich melden, wenn ich aus der Reha nicht entlassen werde?
lg Leonie
4 Antworten
Du bist aktuell in Reha - wenn die Unterbringung nicht gerichtlich angeordnet war - dann unterschreibst du dem Arzt und gehst. Ggfs kommen dann der Kostenträger Reha mit einer Rechnung auf dich zu.
Parallel hattest du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente laufen - welcher dir nun abgelehnt wurde. Die Begründung steht für mich nicht wirklich im Zusammenhang, bin aber in dem Thema nicht drin . Liest sich für mich als ob du eine Verlängerung der Reha beantragt hättest.
Ob du mit deiner Schizophrenie arbeitsfähig bist - kann ich nicht beurteilen.
Wenn noch niemand eine Betreuung für dich eingeleitet hat... Falls doch wäre zunächst der Betreuer dein Ansprechpartner, ansonsten wäre mein Ansprechpartner ein Sozialverband.
Mit einer psychischen Störung ist man sehr wohl arbeitsfähig. Sicher dass es nicht einfach nur "null Bock" und Bequemlichkeit ist? Sollen doch alle anderen für mich zahlen. Und wenn das jeder machdn würde? Von wie viel bzw. wenig willst du denn leben?
Da ein Anwalt "Ironie on" sehr viel Erfahrungen im Bezug auf psychische Erkrankungen hat wird er dich so bewerten dass damit Amtsärzte überstimmt werden. "Ironie off".
Schizophrenie kann angeboren oder genetisch bedingt oder was auch immer sein.
Um hierbei genaue Einschätzung der Situation bestimmen zu lassen gibt es entsprechende Ärzte. Da kann ein Anwalt wenig dagegen machen.
Eventuell holst du dir gerichtliche Betreuerin die nur für den Zweck benötigt wird, alles erdenkliche zu Veranlassen damit du benötigte Therapien und ggf auch Umschulungen bekommst um wieder in Beruf einzusteigen
Sofern Du nicht gerade zwangseingewiesen wurdest, solltest Du Dich selbst entlassen können.
Wende Dich ggf. an Sozialberatungsstellen vor Ort bzw. an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Niemand hier kann Dir jedoch sagen, wie es weitergeht.