soll die Kindergrundsicherung auch für erwachsene Kinder gelten?
wenn der Staat keinen Unterschied mehr machen will zwischen minderjährig und volljährig, obwohl die Kinder ganz andere Bedürfnisse haben, die Frage, ob die Kindergrundsicherung nur eine neue finanzielle Zuwendung darstellt, oder wie sollen Grundschule und Universität bei Kindergrundsicherung auseinandergehalten werden?
3 Antworten
Es geht darum Armut zu bekämpfen. "Kinder" (ab 14 spricht man von Jugendlichen) ab 18 Jahren gelten als arbeitsfähig und können also arbeiten bzw. erhalten Bürgergeld.
Nein. Natürlich nicht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Erwachsen müssen selber für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, Kindern nicht.