Sohn 18 dreht vollkommen durch....

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Auch wenn er vielleicht vom Verhalten her noch nicht erwachsen sein mag - volljährig ist er allemal mit 18.

Er braucht seine Ruhe? Dann gebt ihm seine Ruhe.

Ausbildung geschmissen? Seine Sache - er kann einen neuen Ausbildungsvertrag ohne eure Zustimmung unterschreiben oder weiterhin die Schule besuchen. Er kann auch einen höheren Schulabschluss via Fernstudium von zuhause aus machen.

Telefoniert ihm nicht hinter her - bietet höchstens an, dass ihr da seid, wenn er mit euch reden möchte.

Handy kann er gerne auf Prepaidbasis nutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobbylektorin - "unerzogen" ist eine Lebenseinstellung
kiniro  23.04.2013, 05:45

Danke fürs Sternchen :)

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Nun also, wenn er 18 Jahre alt ist dann kann er eigentlich machen was er will. Er muss nicht zwangsläufig auf andere Sachen reagieren.

Wenn er seine Ruhe braucht gebt ihn diese und wartet ab.

Wo ist der Junge überhaupt.Nimmt er Drogen,oder hat er irdendwelche anderen Probleme . Es wäre gut das heraus zu finden. Es könnte gut sein, das er Hilfe braucht. Ob ihr da mit Druck weiter kommt? Ich glaube nicht. Versucht Vertauen aufzubauen. Sagt ihm, das bei Euch die Tür immer offen steht. Redet mit ihm. Vielleicht öffnet er sich dann.

sima71 
Fragesteller
 20.04.2013, 09:06

Alles schon durch gehabt er war schon so oft weg... aber da ist er immer an die arbeit oder in die Berufsschule gegangen. Er schreibt last mich in ruhe, oder ich mach euch das leben zur Hölle oder es geht euch alles nichts an...

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kiniro  21.04.2013, 11:17
@sima71

Kannst du ihm gegenüber deutlich deine Grenzen zeigen?

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Ich kann das alles sehr gut nachvollziehen, das ihr verzweifelt seid! Bei uns ist es ähnlich! Wir sind auch so verzweifelt, weil unser Sohn richtig durchdreht, Kontakt abgebrochen, neue Wohnung weiß nicht, wo er wohnt, familienchat raus, neue Tel Nr usw! Danke, ich denke viele werden es nicht so recht glauben, war wirklich bis zur neuen Freundin alles super! Wir waren füreinander da und haben uns auch gegenseitig respektiert! Und nun ist er wie ausgewechselt! Viele raten mir und das würde ich auch euch raten, lasst ihn erst einmal komplett in Ruhe! Er muss es merken, das er einen Riesen Fehler macht, und vielleicht steckt ja bei euerm Sohn auch eine andere Person dahinter! Wir hoffen zusammen, das es alles wieder besser wird!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wendet Euch ruhig ans Jugendamt, denn ihr wollt & könnt Eurem Jungen evtl. noch helfen. Und falls das nicht fruchtet habt ihr Euch nicht vorzuwerfen, nicht alles versucht zu haben!..alles Gute Euch m.l.G. ;)

aus:http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=110502.html

Hilfen für junge Volljährige Im Kinder- und Jugendhilferecht gilt als "junger Volljähriger", wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist. In der Regel erfolgt die Hilfegewährung nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, nur in begründeten Ausnahmefällen darüber hinaus.

Junge Volljährige können auch noch einen eigenen Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben. Den Antrag müssen sie allerdings selbst stellen.

Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll** "Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung"** gegeben werden. Anhaltspunkte für einen solchen Hilfebedarf sind beispielsweise: eine misslungene Eingliederung in das Arbeitsleben aufgrund von Schul- und Ausbildungsabbrüchen,

problematische Lebenslagen wie Obdachlosigkeit, Sucht, eine gestörte seelische Entwicklung, eine gestörte familiäre Entwicklung, z.B. lange Heimaufenthalte.

Die Leistungen umfassen eine flexible Mischung aus unterschiedlichen Hilfeformen wie Beratung (z.B. bei Sucht), Unterstützung (z.B. bei der Wohnungssuche, Behördengängen, Freizeitaktivitäten) bis hin zu therapieähnlichen Formen. Wie bei den Hilfen zur Erziehung stellt der Sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes den Bedarf fest. Die Hilfegewährung ist, wenn sie "aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig" ist, eine "Soll-Vorschrift". Das heißt, sie darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Bei Maßnahmen längerer Dauer - über 3 Monate bzw. in Abhängigkeit von der jeweiligen Hilfeart - soll dies mit anderen Fachkräften zusammen im Rahmen eines Hilfeplans erfolgen.