Sind Wartungsarbeiten an Fenstern in einem Mietshaus umlagefähig?
Sind Wartungsarbeiten im Mietshaus umlagefähig?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Wartungsarbeiten der Fenster gehören zu den sonsteigen Betriebskosten gemäß §2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung. Für diese Arten von Kosten ist es erforderlich, diese explizit im Mietvertrag zu vereinbaren. Nur dann sind diese Kosten umlagefähig.
Ja, sind sie ebenso wie Heizungswartung, Aufzugswartung...
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Wartung ja, Repatatur nicht.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung