Sind scherzanrufe strafbar?
Zum Beispiel wenn man nur einmal scherzanruf gemacht hat, ist das strafbar?
4 Antworten
Kommt darauf an. Es kommen hier einige Straftatbestände in Betracht. Zum Beispiel Nötigung (§ 240 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Mißbrauch von Notrufen (§ 145 StGB). Außerdem könnten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen.
Generell kann man das nicht beantworten. Kommt auf den Fall an.
Ja, das ist Belästigung und somit strafbar.
Na Ausnahmen kann man doch bestimmt machen, wenn die Anrufe zum Schreien lustig sind. Ich kann mich an einen Autohändler für Ferrari erinnern der angerufen wurde und bekam eine Bestellung für einen grünen Ferrari mit Anhängerkupplung für einen Wohnwagen, damit der Käufer damit nach Holland kann.
Ja aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Naja, wenn du jetzt z.B einen Scherzanruf bei Feuerwehr, Polizei, Rettung usw machst... dann schon.