Sind kollektiv Strafen in Bayern erlaubt?

2 Antworten

Abschreibung der Hausordnung ist keine Strafmaßnahme laut Schulgesetz. Genauso wenig wie ein unangekündigter Test. Und da es keine Strafmaßnahme ist, kannst Du auch nichts dagegen tun.

Strafmaßnahmen sind so etwas wie Verweise.

Darkmalvet, UserMod Light   18.10.2019, 10:24

Was aber irrelevant ist, da Bundesrecht über den Schulgesetzen der Länder steht.

Einen Test wird er vielleicht noch als Leistungsüberprüfung vertreten können, wenn er die Schüler aber die Hausordnung abschreiben lässt und das ganz klar mit "weil Schüler gestört haben" begründet dann ist das eine Kollektivstrafe.

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segler1968  19.10.2019, 06:03
@Darkmalvet, UserMod Light

Ja, und ich schrieb ja auch schon, dass es keine Kollektivstrafe ist. Es ist einfach keine Strafe, sondern eine pädagogische Maßnahme. Eine Strafe ist etwas, was in Gesetzen als Strafe definiert ist.

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Darkmalvet, UserMod Light   19.10.2019, 15:03
@segler1968

Im Link wird explizit erwähnt, dass das auch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln gilt.

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.

Deswegen schrieb ich ja, dass sich ein unangekündigter Test vielleicht noch als Leistungsüberprüfung vertreten ließe, ein Abschreiben der Hausordnung jedoch nicht.

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Hallo M1412r10

Kollektivstrafen an Schule sind nach Bundesrecht verboten und da Bundesrecht immer vor Landesrecht kommt ist es irrelevant ob bayrisches Schulrecht sie erlauben oder verbieten würde:

https://www.123recht.de/ratgeber/verwaltungsrecht/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html

Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Insbesondere dieser Teil ist interessant, da Kollektivstrafen nach dieser Rechtsauffassung sogar gegen das Grundgesetz verstoßen würden:

https://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar