Klopfstreich, muss ich zur Schulleitung?

4 Antworten

Ich vermute - weiß also nicht mit Bestimmtheit - dass du nicht zur Schulleitung musst.

Dass, was zu regeln war, hat ja der Lehrer der Klasse, wo du gegen die Tür getreten hast, bereits geregelt, indem er dich angewiesen hat, die Hausordnung abzuschreiben.

Möglicherweise findest du ja dabei den Passus, der besagt, dass das Treten gegen Türen nicht dem Verhalten bei Schulbesuchen entspricht....

Schreibe das bitte ab, erspare dir aber zukünftig diese Schreibarbeiten, weil sie wesentlich mehr Zeit erfordern, als ein Tritt gegen eine Tür....

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Also Hausordnung abschreiben lassen ist meines Wissens nach nicht zulässig, da es keinen pädagogischen Zweck hat.

Denke nicht, wirst das aber abschreiben müssen und hoffentlich nicht nochmal machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite bei der DB.

Was du musst, wird man dir schon sagen. Die Welt ist nicht untergegangen, aber vielleicht benimmst Du Dich künftig ein wenig beherrschter.