Sind die Ruhezeiten bei meiner Ausbildung eingehalten?

4 Antworten

In der Pflege kann die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 aufeinanderfolgenden Diensten auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzunginnerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird

Wenn du vom Gesetz als Jugendliche giltst sind es laut JArbSchG 12 Stunden und für alle anderen sind es 11 Stunden.

Genau. 11 Stunden müssen eingehalten werden.

da gibt es mit Sicherheit Sonderregulungen dafür