11 Stunden ruhezeit nicht eingehalten, darf mich der Arbeitgaber abmahnen?
Hallo, ich arbeite in der Chem. Industrie und bin nebenbei Mitglied in der nebenberuflichen Werkfeuerwehr. Ich habe heute Nacht einen Einsatz gehabt, weshalb meine 11 Stunden Ruhezeit von vorne beginnen und ich eigentlich erst um 12 Uhr zur Arbeit darf. Ich bin aber trotzdem schon um 9 Uhr gekommen, darf mich der Arbeitgeber abmahnen?
4 Antworten
Soviel ich weiß, gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, nachdem ein Ehrenamt nicht als Arbeitszeit gilt. Ob das für "nebenberuflichen Werkfeuerwehr" gilt, müßte ein Anwalt prüfen.
Bist Du in der Gewerkschaft? Wenn ja: Anruf genügt.
Ich würde auf jeden Fall im Widerspruch das Urteil des LAG Niedersachsen (12 TaBV 76/14) erwähnen, wonach Arbeitszeit nur die Zeit ist, in der Du dem Arbeitgeber weisungsgebunden bist.
Wenn das so ist, wird die Abmahnung wohl nur bei ´gutem Willen´ zurückgenommen.
Sprich mit Deiner Gewerkschaft oder dem Betriebsrat.
Geh zum Betriebsrat!
normalerweise müsste der arbeitgeber deinen nebenjob (den du freiwillig ausübst) bewilligen.
also müsste der arbeitgeber damit rechnen, dass ggf. die ruhezeiten nicht eingehalten werden. vorallem wenn du beim arbeitgeber bereits ein 100% stelle hast.
eine abmahnung wäre also unsinnig und unzulässig, da er im grunde genommen ja eingewilligt hat und bescheid weiss.
Du hast keine Ahnung!
Das ARBEITSZEITGESETZ gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber "Bescheid weiß" und ermuß auch nicht damit rechnen, daß man sich an Gesetze hält.
der Arbeitgeber darf das, egal, ob diese statthaft ist oder nicht,...
ABER:
schreibe eine Gegendarstellung zur Abmahnung, begründet und sachlich und am Schluß schreibst Du: hiermit bittest Du darum, dass entweder die Abmahnung aus Deiner Personalakte entfernt wird oder Deine Gegendarstellung zur Akte genommen wird
Eine "Gegendarstellung" ist Unsinn! Wenn, dann müßte er einen Widerspruch schreiben. Mit welcher Begründung sollte er widersprechen?
Die tätigkeit in der werkfeuerwehr ist nicht ehrenamtlich, das zählt als arbeitszeit.
Allerdings bin ich in dieser zeit niemandem weisungsgebunden, da ich als einsatzleiter vor ort war