Bis wieviel Uhr darf eine Nachtschicht gehen?

1 Antwort

Die Arbeitszeiten kann und darf der Chef in Zusammenarbeit mit dem PersRat festlegen.

Es gibt da keine definition.

Lediglich der § 2 ArbZG gibt vor, wann es eine Nachtschicht und wie diese zu bewerten ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html

Im § 6 ArbZG ist geregelt, das Nachtarbeit nicht mehr als 8 Std. betragen darf

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

schattenkuss306 
Fragesteller
 04.12.2021, 07:44

Also ist das tatsächlich rechtens und plausibel und muss hingenommen werden?

Was genau bedeutet der Absatz eins von Paragraph 6 ArbZGB

Ist also unmöglich abwendbar? Selbst wenn alle Arbeitnehmer ausfallen weil die körperlich machbaren Grenzen überschritten wurden ?

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Deepdiver  04.12.2021, 07:59
@schattenkuss306

Wenn alle AN ausfallen würden, ist dem AG nicht geholfen. Er wird also auch da einen Lösung finden, das die AN nicht überbelastet werden.

die körperlich machbaren Grenzen überschritten wurden

Wenn du der Einzige bist, den das betrifft, dann solltest du dir überlegen, ob der Beruf der richtige für dich ist.

Sollten mehrere AN davon betroffen sein, dann sollte der BetrRat bereits einschreiten und dieses Mangeol aufzeigen.

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schattenkuss306 
Fragesteller
 04.12.2021, 21:13
@Deepdiver

Ich habe heute mal mit einen Anwalt telefoniert. Der meinte eine spontane Abweichung der Arbeitszeiten ohne triftigen Grund oder überhaupt andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen wäre nicht so leicht umsetzbar. Prinzipiell gelten vorrangig die vereinbarten Zeiten aus meinen Arbeitsvertrag. Dann natürlich das ArbZGB. Er meinte auch das wir als geschlossene Gruppe mehr Chancen auf ein abwürgen als wie ein einzelner hätten. Bei einer Weigerung einer Einzelperson wäre dies unter Umständen ein kündigung s Grund.

Ja wir sind alle ausgebrannt. Und es gäbe auch andere Möglichkeiten bzw Kompromisse womit unter Umständen jeder bekommt was er will . Sollte es unabwendbar sein soll ich mich notfalls an die zuständigen Behörden wenden wenn die 11 stündige Ruhezeit ect pp nicht mehr gegeben sein sollten. Und wenn s nicht mehr geht mein Gott dann muss man ja sowieso zum Arzt , wenn auch mit widerstreben muss ja ein Kollege ausbaden.

Kein Betriebsrat vorhanden .

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