Bis wieviel Uhr darf eine Nachtschicht gehen?
Vorab Infos. In meiner Branche sind bis zu 12 Stunden Schichten erlaubt. Solange im Jahresdurchschnitt nicht die 8 Stunden in einer 6 Tage Woche überschritten werden. Und eine Ruhezeit von 11 stunden zwischen den Schichten eingehalten wird, sowie in einen 7 tagezyklus ein 36 Stunden am Stück frei. Tagschicht geht von 6 bis 18 Uhr. Lange Nacht von 18 bis 6 Uhr. Kein vierkonti System ist eher ein regelrechtes hin und her also das fehlen jeglichen systems. 3 bis 4 schichtwechsel in der Woche Jawohl in der WOCHE sind keine Seltenheit.
Bisher ging unsere kurze Nachtschicht von 21/22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Nun sollen wir zukünftig bis 8 Uhr Morgen s bleiben. Ist das erlaubt? Gibt es da eine konkrete Regelung?
Ich habe in Internet leider nicht s gefunden wo dies glas klar geregelt wäre.
Weiß das jemand vielleicht und hat auch ne handfeste Quelle die das belegt?
Ganz ehrlich ich fühl mich eh schon wie konanenfutter wegen den ganzen Extremen. Ich befürchte die Nachtschichten bis 8 Uhr morgens und dann am nächsten Tag um 6 Uhr morgens anfangen.... das gibt mir den Rest. Ohne Nachtschichten rendiert sich der Job gar nicht mehr.
1 Antwort
Die Arbeitszeiten kann und darf der Chef in Zusammenarbeit mit dem PersRat festlegen.
Es gibt da keine definition.
Lediglich der § 2 ArbZG gibt vor, wann es eine Nachtschicht und wie diese zu bewerten ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
Im § 6 ArbZG ist geregelt, das Nachtarbeit nicht mehr als 8 Std. betragen darf
Wenn alle AN ausfallen würden, ist dem AG nicht geholfen. Er wird also auch da einen Lösung finden, das die AN nicht überbelastet werden.
die körperlich machbaren Grenzen überschritten wurden
Wenn du der Einzige bist, den das betrifft, dann solltest du dir überlegen, ob der Beruf der richtige für dich ist.
Sollten mehrere AN davon betroffen sein, dann sollte der BetrRat bereits einschreiten und dieses Mangeol aufzeigen.
Ich habe heute mal mit einen Anwalt telefoniert. Der meinte eine spontane Abweichung der Arbeitszeiten ohne triftigen Grund oder überhaupt andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen wäre nicht so leicht umsetzbar. Prinzipiell gelten vorrangig die vereinbarten Zeiten aus meinen Arbeitsvertrag. Dann natürlich das ArbZGB. Er meinte auch das wir als geschlossene Gruppe mehr Chancen auf ein abwürgen als wie ein einzelner hätten. Bei einer Weigerung einer Einzelperson wäre dies unter Umständen ein kündigung s Grund.
Ja wir sind alle ausgebrannt. Und es gäbe auch andere Möglichkeiten bzw Kompromisse womit unter Umständen jeder bekommt was er will . Sollte es unabwendbar sein soll ich mich notfalls an die zuständigen Behörden wenden wenn die 11 stündige Ruhezeit ect pp nicht mehr gegeben sein sollten. Und wenn s nicht mehr geht mein Gott dann muss man ja sowieso zum Arzt , wenn auch mit widerstreben muss ja ein Kollege ausbaden.
Kein Betriebsrat vorhanden .
Also ist das tatsächlich rechtens und plausibel und muss hingenommen werden?
Was genau bedeutet der Absatz eins von Paragraph 6 ArbZGB
Ist also unmöglich abwendbar? Selbst wenn alle Arbeitnehmer ausfallen weil die körperlich machbaren Grenzen überschritten wurden ?