Sind die Akten von Rudolf Heß in England mittlerweile freigegeben?
Sind die Heß Akten, die bis 2017 Unter Verschluss standen jetzt mittlerweile freigegeben? So dass alle Akten einsehbar sind in Bezug auf den Flug von Rudolf Heß nach England zwecks Friedensvertrag mit England.
3 Antworten
Es wurden einige weitere Teile freigegeben. Der Großteil bleibt aber weiterhin unter Verschluss. Bisher meines Wissens unbefristet.
Nur ausgewählte Personen durften diese Akten sehen. Jetzt alle.
Da die nationale deutsche Sicherheit durch eine allgemeine Bekanntgabe gefährdet werden würde, verzichtete man früher auf eine Freigabe.
Das Heß nach Dungavel House, England nachts fliegen wird, wußte Hitler. Die Engländer erwarteten das nicht, waren erstaunt, als beim Landeanflug es klar war, dass Heß in der Maschine saß. Die Engländer schalteten die Landebeleuchtung der Flugbahn aus und verhinderten die Landung und wollten Heß tödlich verunglücken lassen. Das Flugzeug blieb erstmal in der Luft und hatte bald kein Treibstoff, stürzte ab.
Heß mit dem Fallschirm abgesprungen, überlebte verletzt.
Bei den Verhandlungen zum Friedensvertrag verlangte er, dass seine Bedingungen nur zählten, wofür er von den Engländern als verwirrt angesehen wurde.
Heß hatte wirklich einen Knall, zwei Duzent deutsche Friedensangebote wurden ja schon vorher abgelehnt.
Der letzte deutsche Versuch überraschte die Engländer, die polnische ExilRegierung wußten bereits vor dem geplanten Besuch Heß Bescheid.
Die polnische ExilRegierung hatte großen Einfluss im Umfeld von Hitler und Heß, sie veranlasten okkultistische Horoskope für Heß zu erstellen. Niemannd weis in Deutschland bis heute, was sonst genau passiert ist.
In den public record office kann man die Akten suchen lassen, bzw Auskunft bekommen, wo weitere Informationen zu bekommen sind.
Wenn sie bis 2017 einer Sperrfrist unterlagen, sind sie mittlerweile freigegeben.
Was ist so interessant daran?
Welcher Giftschrank?
Es ist im Archivwesen vollkommen normal, dass Akten, die das Privatleben bestimmter Personen oder von deren Angehörigen betreffen, im Rahmen einer bestimmten Sperrfrist nicht herausgegeben werden.
Die Sperrfrist beginnt in der Regel mit dem Tod der Person zu laufen, hier betrug sie 30 Jahre.
Das ist kein "Gifstschrank", sondern das ist archivrechtliches Standartprozedere um die Persönlichkeitsrechte von Angehörigen zu schützen.
Akten, die das Privatleben bestimmter Personen oder von deren Angehörigen betreffen
Hess ist jedoch eine Person von - noch dazu sehr großem - öffentlichem Interesse; auch, und gerade, in Bezug auf die staatspolitische Nazi-Aufarbeitung. Und insbesondere um seine Großbritannien-Reise ranken sich zahlreiche Verschwörungstheorien.
Insofern läge es quasi im doppelten öffentlichen Interesse, diese Akten einsehen zu können. Wenn das dennoch nicht geschieht, ist es mehr als nur ein "bloßer Verwaltungsvorgang".
Das mag sein, in der Rechtssprechung sind die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Anverwandten jedoch als höheres und damit schützenswerteres Rechtsgut bewertet, als das öffentliche Interesse und deswegen diese Regelung.
Gilt auch bei diversen anderen Personen und Fällen, die mit Nazis nichts zu schaffen haben.
Was die Verschwörungstheorien angeht, das würde sich auch nicht ändern, wenn man Akteneinsicht hätte.
Es gibt veröffentlichte Orriginaldokumente aus der NS-Zeit zu genüge, etwa Goebbels Tagebücher, die belegen, dass es nie eine Autorisierung Hitlers für diesen Flug gab und wie dieser darauf reagierte.
Diese Dokumente liegen der interessierten Öffentlichkeit länst vor, in Teilen kann man sie sogar im Nachdruck käuflich erwerben.
Die Verschwörungstheorien sind trotzdem da, obwohl es Zeugnisse gibt, die sie delegetimieren und die seit jahrzehnten Gegenstand der Forschung sind.
Was würde sich ändern, selbst wenn man die Akte live in die Kamera hielte?
Die Verschwörungsgläubigen würden ihre Pseudoargumentation nur dahingegehnd verändern sich alle fakten ignorierend darauf zu verlegen, anschließend zu behaupten, dass man kompromittierendes Material vorher aus der Akte entfernt und wo anders gelagert oder vernichtet hätte.
Wer Verschwörungstheorien spinnen will, der wird das tun und es gibt auch keine Möglichkeit ihn davon abzuhalten.
Wer nicht von vorn herein in mit einer Verschwörungs-Agenda an die Sache herangeht, kann sich in den Forschungsstand einlesen. Der hat längst hinreichend geklärt, dass an dieser Mythologie nichts drann ist.
Was würde sich ändern, selbst wenn man die Akte live in die Kamera hielte?
Gegenfrage: Was ändert sich oder was ändert sich nicht, wenn man es NICHT macht?
Das Problem ist, dass Heimlichkeit Misstrauen schürt. Es sollte also einen verdammt guten Grund geben, sie unter Verschluss zu halten; anstatt sie der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.
Goebbels Tagebücher
... sind ein solcher Beleg: Private Dokumente ohne jegliche "Sperrfristen".
Wer Verschwörungstheorien spinnen will, der wird das tun und es gibt auch keine Möglichkeit ihn davon abzuhalten.
Deine haltlose Pauschalisierung von Verschwörungstheorien ist so naiv, dass ich sie nicht wirklich gelesen habe. Sorry.
Genauso, wie es unzählige völlig haltlose Verschwörungstheorie gibt; gibt es auch unzählige Verschwörungstheorien, die sich bestätigt haben. Und noch mehr Verschwörungstheorien haben sich im Kern als wahr erwiesen, waren lediglich in Details falsch.
Nur so als Tipp: AUSNAHMSLOS JEDE investigative Arbeit beginnt mit einer "Verschwörungstheorie". Dabei ist völlig egal, ob die Kripo nach einem Mörder sucht; ob Journalisten einem Kartell auf der Spur sind; oder ... oder ... oder ... Am Anfang ist es alles "nur Verschwörungstheorie".
Erspare uns beiden also bitte zukünftig dieses infantil-gedankenlose Geblubber über "Verschwörungstheoretiker sind alle dumm!"
Gegenfrage: Was ändert sich oder was ändert sich nicht, wenn man es NICHT macht?
Sofern in der Akte kompromittierendes Zeug über Angehörige oder Kollegen des Herrn Hess steht, was nicht politischer sondern privater Natur ist, ändert das, sofern diese noch leben in deren Lebenswirklichkeit mitunter einiges.
Nehmen wir an, Herr Heß hätte sich während seiner Gefangenschaft anderen Gefangenen gegenüber über deine tatsächlichen oder vermuteten Sexualpraktiken ausgelassen, als ganz plakatives Beispiel.
Würde es dir gefallen durch die Veröffentlichung des gesamtdokuments dann vor aller öffentlichkeit als was auch immer geoutet oder tituliert zu werden?
Offensichtlich nicht. Heß war Jahre in britischer Gefangenschaft, er wird in den Verhören eine genze Menge Einschätzungen auch zu Privatpersonen abgegeben haben, die Teil der Verhörprotokolle und somit der Akte sind.
Und das sind Informationen, die ohne Zustimmung derer, die sie betreffen, nicht in die Öffentlichkeit gehören.
... sind ein solcher Beleg: Private Dokumente ohne jegliche "Sperrfristen".
Ich sagte bereits, dass archivarische Sperrfristen i.d.R. bis 30 oder 50 jahre nach dem Tod der Person gelten, die sich betreffen.
Zum einen sind Goebbels Tagebücher kein Archivmatieral, also greift da auch die Archivgesetzgebung in diesem Sinne nicht, zum Anderen ist Herr Goebbels evidentermaßen seit 1945 nicht mehr unter den Lebenden, die frist wäre also irgendwann zwischen 1975 und 1995 abgelaufen.
Her Heß verstab allerdings erst 1987.
Deine haltlose Pauschalisierung von Verschwörungstheorien ist so naiv, dass ich sie nicht wirklich gelesen habe. Sorry.
Wenn hier jemand haltlos pauschalisiert, bist du das.
Sofern in der Akte kompromittierendes Zeug über Angehörige oder Kollegen des Herrn Hess steht, was nicht politischer sondern privater Natur ist, ändert das, sofern diese noch leben in deren Lebenswirklichkeit mitunter einiges.
Ach was?! "Nazis schützen!" als Argument? Ernsthaft?
Nehmen wir an, Herr Heß hätte sich während seiner Gefangenschaft anderen Gefangenen gegenüber über deine tatsächlichen oder vermuteten Sexualpraktiken ausgelassen, als ganz plakatives Beispiel.
Das, mein Freund, nennt sich "Verschwörungstheorie": Du fabulierst unbewiesen (und unbeweisbar) irgendwelche möglichen/unmöglichen Pseudo-Gründe.
Ich würde aber gern weniger fabulieren und mehr wissen. Und sei es nur die offizielle Begründung: "Geheim, weil Sexualpraktiken angesprochen werden." Besser noch: Jene Stellen schwärzen. Das kann unsere Verwaltung doch sonst wunderbar.
Zum einen sind Goebbels Tagebücher kein Archivmatieral, also greift da auch die Archivgesetzgebung in diesem Sinne nicht
Interessantes Konstrukt. Je nachdem, ob die Falschen oder die Richtigen Erstzugriff haben, gilt also der Persönlichkeitsschutz ... oder nicht.
Ach was?! "Nazis schützen!" als Argument? Ernsthaft?
Seit wann ist ein Angehöriger eines Nazis automatisch ein Nazi? Und ja, auch Mitglieder der ehemaligen NSDAP haben grundsätzlich Persönlichkeitsrechte, im besonderen, wenn sie über die Mitgliedschaft in dieser Partei hinaus nichts verbochen haben und auch nie belangt wurden.
Das, mein Freund, nennt sich "Verschwörungstheorie": Du fabulierst unbewiesen (und unbeweisbar) irgendwelche möglichen/unmöglichen Pseudo-Gründe.
Nein, das nennt sich Beispiel.
Interessantes Konstrukt. Je nachdem, ob die Falschen oder die Richtigen Erstzugriff haben, gilt also der Persönlichkeitsschutz ... oder nicht.
Die Sperrfristen gemäß der bundesdeutschen Archivgesetzgebung, beziehen sich auf Archivalien, die sich im Besitz der jewiligen Behörden, sprich des Staates befinden und auf nichts anders,.
Ein behördlich erstelltes Aktenstück ist selbstredend solches Archivmaterial, da seine Erstellung im rahmen eines Verwaltungsaktes behördlich angeordnet und damit seine Archivierung verpflichtend war.
Ein nicht im Besitz des Staates befindliches Tagebuch ist ein Ego-Dokument und hat mit Archivalien nichts zu tun.
Dieses Schriftstück wurde nicht durch staatliche Behörden erstellt, folglich sind diese auch nicht zu einem bestimmten Umgang damit verpflichtet.
Dieses Schriftstück wurde nicht durch staatliche Behörden erstellt, folglich sind diese auch nicht zu einem bestimmten Umgang damit verpflichtet.
Mooooment! Hess war also eine "staatliche Behörde"? ... oder bist du einfach nur auf dem "Wissens-Holzweg"?
Falls du es nicht weißt: Hier geht es um 300 Seiten handschriftlicher Notizen von Hess, die er selbst als "Akte" zusammenfasste.
Er hatte sie zur Anklage in den Nürnberger Prozessen dabei, legte sie jedoch nur in Bruchstücken offen. Seitdem galten sie als verschollen, tauchten jedoch im Rahmen einer privaten Versteigerung aus privatem Besitz in den USA wieder auf.
DANACH wurden sie weggesperrt.
Mooooment! Hess war also eine "staatliche Behörde"? ... oder bist du einfach nur auf dem "Wissens-Holzweg"?
Natürlich nicht, hat ja auch keine behauptet. Aber Hess hat ja auch nicht seine eigene Akte angelegt, sondern diese wurde im Auftrag diverser Behörden angelegt, ist somit behördliches Schriftstück und unterliegt mithin den Archivierungsbestimmungen der beiteiligten Behörden und der zuständigen bundesdeutschen Stellen.
... womit wir uns im Kreis drehen:
Du behauptest also, es war allein der "Zufall der Blindheit der Verwaltungsbehörden", dass die einen Dokumente (Goebbels Tagebücher) nicht "behördlich ver-aktet" wurden, die anderen Dokumente (Hess' "Tagebücher") jedoch schon?
Nö, aber du scheinst irgendwie Probleme mit dem Leseverstehen zu haben.
Goebbels hat seine Tagebücher selbst zusammenverfertigt, da war keine behörde daran beteiligt, folglich waren diese Tagebücher Privatbesitz des Herrn Goebbels, bzw. derer, denen der Nachlass vermacht wurde, da hat der Staat nichts drann zu suchen.
Hat er ja auch bei Hitlers geschmiere nicht gehabt, nur bei dem Griff, da bereits veröffentlicht, bis ins letzte Jahrzehnt noch das Urheberrecht, was wiederrum bei goebbels nicht greift, weil es zu seinen Lebzeiten nicht vermarktet wurde und ergo keinen Vertrag darüber gab.
Die Akte Hess ist ein im Auftrag der zuständigen Behörden angelegtes Schrifstrück und unterliegt somit im Gegensatz zu Goebbels Privatgeschreibe den staatlichen Bestimmungen betrefss des Umgangs mit solchen Schrifststücken.
Der Staat ist nicht verpflichtet persönliche Behauptungen und Informationen von irgendwem über irgendwen nicht in Umlauf kommen zu lassen, er ist aber dazu verpflichtet, sie nicht selbst in Umlauf zu bringen.
du scheinst irgendwie Probleme mit dem Leseverstehen zu haben
Ich erklär's dir noch einmal ganz langsam, da es dir trotz wiederholter Hinweise immer noch zu entgehen scheint:
Goebbels hat seine Tagebücher selbst zusammenverfertigt
Hess auch ...
folglich waren diese Tagebücher Privatbesitz des Herrn Goebbels, bzw. derer, denen der Nachlass vermacht wurde, da hat der Staat nichts drann zu suchen.
Hess' Tagebücher waren Privatbesitz einer bis heute anonymen Quelle. Ich behaupte daher - ebenso, wie du - frei von der Leber weg: Es gehörte Verwandten, die es aus Geldinteresse privat(!) versteigern ließen.
Die Akte Hess ist ein im Auftrag der zuständigen Behörden angelegtes Schrifstrück
Jener Teil ist irrelevant. Niemanden interessieren die Unterschriftslisten, die Farbe der Aktenordner oder mögliche Markierungen in der Akte.
Es geht ausschließlich um die rund 300 Seiten seiner privaten Schrift, die er privat zusammenfasste, die sich Jahrzehnte lang im Privatbesitz befand, die dann privat versteigert wurde, ... und die DANACH behördlich verschwand.
insbesondere wohl die Vorkommnisse nachdem Hess in England gelandet war!
Vielleicht die Tatsache der Verheimlichung? Welchen Grund gibt es, diese Akte im Giftschrank wegzusperren?