Was hätte man mit Roland Freisler gemacht, hätte er den Krieg überlebt?

4 Antworten

Es wäre ihm gar nichts passiert!

Im Gegenteil, er wäre auf Grund seiner langjährigen Dienstzeit wahrscheinlich sogar befördert worden, wie es ja bei den anderen Richtern des Naziregimes geschehen ist.

Schließlich hatte er seine Urteile auf Grund bestehender Gesetze verhängt, somit auch keine strafwürdigen Taten begangen.

Aus diesem Grund wurde auch die Witwenpension seiner Frau in den 70er-Jahren aufgestockt, da man davon ausging, dass Freisler - so er überlebt hätte - auch Bezugserhöhungen bekommen hätte.

Unter diesem Aspekt muss man auch die mehr als halbherzige Verfolgung von Nazi-Verbrechern in der Nachkriegszeit sehen...

NegansLucille 
Fragesteller
 07.02.2020, 14:55

Naja, die Argumentation ist unlogisch, denn dann wären wohl die wenigsten Nazis in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilt worden, denn sie alle haben nach den damals gültigen Gesetzen gehandelt. Die allgemeinen Menschenrechte stehen ja auch über den willkürlichen Gesetzen eines Verbrecherstaates, ist also Quatsch denke ich...

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Weinberg  07.02.2020, 18:30
@NegansLucille

Nein, da irrst du!

Das ermorden von Juden, Homosexuellen, Behinderten etc. war auch damals gesetzlich nicht erlaubt, auch nicht die abscheulichen medizinischen Versuche an Menschen (Dr. Mengele!), ebenso nicht das Erschießen von Kriegsgefangenen z.b.

Wo man dieser Täter (und Täterinnen) habhaft werden konnte, kamen sie vor Gericht und wurden entweder zum Tode oder Gefängnis verurteilt. Todesurteile gab in Deutschland rund 500, von denen allerdings nicht alle vollstreckt wurden.

Vor allem aber war die deutsche Justiz der Nachkriegszeit nicht sehr bemüht, die Täter zu finden und anzuklagen.

Auch in den vormals besetzten Ländern gab es entsprechende Verfahren, wobei aber die Anzahl der Todesurteile nicht wirklich bekannt ist. Von einigen Hundert bis etlichen Tausenden....

Wo jedoch gerichtliche Todesurteile auf Grund der damaligen Gesetze verhängt worden sind, gab's keine Konsequenzen. Es war eben schon bei kleinen Verstößen oft die Todesstrafe vorgesehen.

Selbst die Erschießung von Geiseln (vor allem in den besetzten Gebieten) blieb ungesühnt, sofern sie in einem (international tolerieren) Ausmaß erfolgte, also 10 Geiseln pro getöteten deutschen Soldaten.

Auch die Hinrichtung von Partisanen war legal.

Illegal z.b. war die Ermordung von feindlichen Commando-Soldaten (Kommandobefehl) und der sowjetischen Kommissare (Kommissarbefehl).

Die dafür verantwortlichen Generäle Keitel und Jodl wurden - nicht nur deswegen - daher auch in Nürnberg gehängt.

Ebenso wurden leitende Heerführer wegen Weitergabe dieser illegalen Befehle (nicht Gesetze!) zur Verantwortung gezogen und - nicht nur deswegen - zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die aber keiner zur Gänze absitzen musste. Bereits zu Beginn der 50-Jahre wurden alle verurteilten Kriegsverbrecher entlassen, spätestens 1955 auch die in der Sowjetunion inhaftierten.

Die ausführenden Soldaten jedoch wurden nicht bestraft (Befehlsnotstand).

Das ist aber heutzutage nur mehr akademisch von Bedeutung, das hat sich biologisch erledigt....

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Man hätte ihn vor ein Gericht gestellt und verurteilt, jedoch denke ich nicht zum Tode sondern zu einer Haftstrafe. So hätte es mit allen Kriegsverbrechern erfolgen sollen, um endlich einen Strich unter diesen Mist zu ziehen und es gut sein zu lassen. Nach einem derart schlimmen Krieg ist schon genug gestorben, egal wer. Außerdem ist eine Haft wesentlich belastender, in meinen Augen, auf Ewig frei von eigener Entscheidungskraft zu sein und gebunden an feste, unangenehme Abläufe zu sein.

In Anbetracht dessen, dass Freisler sinnbildlich für die NS-Unrechtsjustiz steht, welche über den Volksgerichtshof Andersdenkende und Widerstandskämpfer:innen umbringen ließ, wäre er ein Hauptkriegsverbrecher gewesen und höchstwahrscheinlich zum Tode verurteilt.

Andererseits waren es insbesondere Justizangestellte, die später in der BRD gebraucht wurden und es gab keine Scheu, sich des braunen Personals zu bedienen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – im Masterstudium Politikwissenschaften
LeniWendtland  14.12.2023, 21:04

Soweit ich weiß gab es kein einziges Todesurteil gegen NS-Juristen. Einige wenige würden zu Haftstrafen verurteilt die aber nur zum Bruchteil absitzen mussten. Viele konnte ihre Karriere einfach fortsetzen. Filbinger hat es sogar zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gebracht.

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Angemessen wäre gewesen, ihn mit bloßen Händen die Massengräber exhumieren zu lassen.