Sind BVB Tickets personalisiert?

3 Antworten

Nachdem Du die Tickets bei ebay gekauft hast, spricht doch viel dafür, dass Du einen erhöhten Preis dafür bezahlen musstest.

Wenn Du Dir die AGB (unter 8.2.) anschaust, wirst Du erkennen, dass das verboten ist und auch verfolgt werden kann. Aus diesem Grund ist es jetzt nicht gerade unmöglich, dass Du überhaupt nicht ins Stadion kommst...

https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/AGB/Allgemeine-Ticket-Geschaeftsbedingungen


PeterLustig1999  12.05.2022, 17:14

Kleiner Hinweis, ohne die AGB konkret gelesen zu haben: Nur, weil etwas in den AGB steht, heißt das noch lange nicht, dass das auch gilt. Es gilt insbesondere dann nicht, wenn es geltendem Gesetz widerspricht. Und so etwas wie "personalisierte Tickets" widersprechen nun mal der deutschen juristischen Definition von "Eigentum".

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schwarzwaldkarl  12.05.2022, 17:17
@PeterLustig1999

Ach Peter, Du machst zwar richtig lustig zu sein, aber wenn jemand Fußballtickets per Ebay verkauft, dann macht er das aus kommerziellen Gründen und aus dem Grund kann der Käufer danach dumm aus der Wäsche schauen...

Der kommerzielle Weiterverkauf von personalisierten Fußball Tickets verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das Landgericht München hat einen Händler von Fußball Tickets verurteilt, es zukünftig zu unterlassen Tickets eines Münchener Vereins zu kommerziellen bzw. gewerblichen Zwecken zu verkaufen.

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PeterLustig1999  12.05.2022, 17:22
@schwarzwaldkarl
dann macht er das aus kommerziellen Gründen

Nicht zwingend. Sicherlich wird es auch genug Nutzer gehen, die Tickets gekauft haben und bei denen später etwas dazwischen kam. Die also gar keinen Gewinn damit machen wollen und das Ganze nicht als "Gewerbe" betreiben.

Der kommerzielle Weiterverkauf von personalisierten Fußball Tickets verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.

Das mag sein, ist aber völlig irrelevant.

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schwarzwaldkarl  12.05.2022, 17:23
@PeterLustig1999

Dann rede einfach mit Betroffenen, welche nicht ins Stadion gekommen sind... ;-)

Was meinst Du warum es bei den Bundesligavereinen einen "Zweitmarkt" gibt? Richtig, damit man den Schwarzmarkthändlern das Handwerk legt...

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PeterLustig1999  12.05.2022, 17:24
@schwarzwaldkarl
Dann rede einfach mit Betroffenen, welche nicht ins Stadion gekommen sind...

Denen würde ich raten, rechtlich dagegen vorzugehen, so sie Zeit und Geld dafür haben. Oder sich zumindest an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Was meinst Du warum es bei den Bundesligavereinen einen "Zweitmarkt" gibt? Richtig, damit man den Schwarzmarkthändlern das Handwerk legt...

Mag auch sein, ist aber ebenfalls irrelevant.

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Wenn ein Name auf dem Ticket steht, der nicht deiner ist, so muss der Verkäufer dies umschreiben lassen.

Steht kein Name drauf, gibt es keine Probleme.


schwarzwaldkarl  10.05.2022, 16:27

Richtig und nachdem der Verkauf von Tickets über ebay verbotene ist, wird das Ticket wohl eher nicht umgeschrieben werden...

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VictorVector  10.05.2022, 16:29
@schwarzwaldkarl

Was eBay in seinen AGB verbietet oder nicht, ist kein Gesetz.

Vom Gesetz her ist nur der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets illegal.

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schwarzwaldkarl  10.05.2022, 16:31
@VictorVector

Sorry, Du hast mich falsch verstanden, es geht mir hier nicht um die Richtlinien von ebay...

Es steht in den AGB des BVB...

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VictorVector  10.05.2022, 16:33
@schwarzwaldkarl

Auch das ist im Prinzip irrelevant, da der Gesetzgeber, und auch Gerichte bereits anders geurteilt haben.

Wenn man also keinen Zutritt bekommt, könnte man theoretisch wenn man Zeit, Geld und Nerven dafür hat, rechtlich dagegen vorgehen.

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schwarzwaldkarl  10.05.2022, 16:35
@VictorVector

Der entscheidende Punkt ist aber, dass der BVB den Ticketverkauf über Ebay oder Tickethändler verbietet. Schon aus dem Grund wird er eine personalisierte Eintrittskarte garantiert nicht umschreiben...

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Egal, ob personalisiert, oder nicht: Ist es gekauft und nicht gemietet, ist es dein Eigentum. Und damit kannst du machen, was du willst. Einen Weiterverkauf nicht zu gestatten, ist nach deutschem Recht nicht möglich. Nur, weil das da drauf steht, heißt das noch lange nicht, dass das auch so ist.


Destranix  10.05.2022, 16:27

Klingt soweit stimmig mit dem, was unser IT-Rechts-Prof erzählt hat, wenn ich das richtig aufgeschrieben habe. Stichwort dürfte "Erschöpfungsgrundsatz" sein.

Recherchen zu dem Thema lieferten allerdings anderslautende Meinungen bezüglich personalisierter Tickets:

https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/tickets-darf-man-eintrittskarten-weiterverkaufen

Hast du evtl. ein BGH-Urteil oder Ähnliches, welche deine Aussage bezüglich personalisierter Tickets stützt?

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PeterLustig1999  12.05.2022, 17:12
@Destranix

Mein Kenntnisstand basiert auf einer ähnlichen Grundlage. Es gilt aber auch zu bedenken: Das, was im Internet steht, ist nicht alles immer richtig. Im Zweifelsfall sind entsprechende Gesetzestexte zu lesen. Grundsätzlich gilt: Legt ein entsprechendes Urteil nichts gegenteiliges fest, gilt grundsätzlich erst mal das, was in den Gesetzesbüchern steht. Und das dürfte so etwas wie "personalisierte Tickets" ausschließen.

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Destranix  12.05.2022, 17:15
@PeterLustig1999

Ich wieß nicht, ob eine Personenbindung für Tickets zulässig wäre. Ich meine, was ist ein Ticket genau? Man kauft etwas, was einem dann ein zeitweiliges Recht einräumt. Das widerspricht sich irgendwie, denn "zeitweiliges Recht" wäre ja Miete.

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PeterLustig1999  12.05.2022, 17:19
@Destranix

Das kann man erst mal so sehen. Ich würde folgendermaßen argumentieren: Da ich nur ein einziges Mal für ein Ticket zahle, ist dies ein gewöhnlicher Kauf. Danach ist das Ticket schließlich meins. Also auch mein Eigentum. Ergo habe ich das Recht, das Ticket weiterzuverkaufen. Ich zahle ja nicht monatlich für dieses Ticket. Das ist auch laut den AGB nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine Einmalzahlung.

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Destranix  12.05.2022, 17:24
@PeterLustig1999

Okay, rechtlich sind das wohl Inhaberkarten (§ 807 BGB). §§ 793 ff. BGB greifen. Danach können nichtberechtigte ausgeschlossen werden. Zudem kann die Leistung, die dadurch gewährt wird, durchaus personengebunden sein.
Zu beachten ist auch § 806 BGB, nach dem eine Umschreibung von personenbezogenen Inhaberkarten nur durch den Aussteller erfolgen darf.

Vielleicht übersehe ich da aber auch etwas, dem folgend wäre die Rechtslage ja eigentlich klar.

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PeterLustig1999  12.05.2022, 17:34
@Destranix

Grundsätzlich hast du erst mal mit dem Recht, was du schreibst. Aber: Das hindert dich immer noch nicht am Weiterverkauf (vgl. BGH-Urteil vom 11.09.2008, I ZR 74/06), sofern dieser privat und ohne kommerzielle Absichten erfolgt. Hierzu kann eine Umpersonalisierung notwendig sein, aber rechtlich spricht gegen einen Weiterverkauf personalisierter Tickets nichts.

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Destranix  12.05.2022, 17:37
@PeterLustig1999

Ja, so hätte ich das anhand der Onlineartikel dann auch interpretiert. Die Umpersonalisierung kann nicht ohne weiteres untersagt werden.

Wobei das dann komplexer wird. Eigentlich sollte ich da wirklich mal meinen Prof fragen.

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Destranix  17.05.2022, 13:01
@PeterLustig1999

So, habe den IT-Rechts-Prof gefragt. Der meinte auch, gekauft ist gekauft und Weiterverkauf muss zulässig sein.
Personalisierungen sind zudem nur unter bestimmten Umständen zulässig, dann wenn die jeweilige Person eben von besonderer Relevanz ist.

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schwarzwaldkarl  10.05.2022, 16:33
Rechtslage bei personalisierten Tickets

Rechtlich werden personalisierte Tickets – also Eintrittskarten, die auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt sind – anders eingestuft als normale Tickets: die normalen Eintrittskarten gelten als kleines Inhaberpapier. Dies bedeutet, dass jeder, der solch eine Karte vorweisen kann, die Veranstaltung besuchen darf. Die personalisierte Eintrittskarte hingegen ist ein qualifiziertes Legitimationspapier. Nur derjenige, dessen Name auf dieser Karte steht, ist zum Besuch der betreffenden Veranstaltung berechtigt.

Einem Dritten darf der Veranstalter den Zutritt zu der Veranstaltung verweigern. Schon aus diesem Grund ist es nicht besonders sinnvoll, eine derartige Karte weiterzuverkaufen – egal, ob privat oder gewerblich. Es ist allerdings möglich, das Ticket auf eine andere Person umzuschreiben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Umschreibung immer nur vom Veranstalter selbst durchgeführt werden darf und somit sein Einverständnis benötigt.

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