Sendebestätigung bei DHL Päkchen?
Hey.
ich habe vor kurzem etwas im internet privat gekauft (500€ wert) und habe das geld über wiesen.
der verkäufer versichert mir das er es verschickt hat, ist auch immer erreichbar und sehr freundlich, jedoch hat er den beleg bzw den bon verloren(ob das stimmt oder nicht weiss ich natürlich nicht)
die frage ist nun ob man irgendwie überprüfen kann ob er es wirklich verschickt hat.
habe auch schon bei der hotline angerufen und die meinten wohl das geht nicht. aber vielleicht wisst ihr ja mehr?
9 Antworten
Einen Gegenstand mit ca. 500 EUR Wert verschickt man nie im Päckchen, denn das ist unregistriert und unversichert! Welche Versendungsweise hast du denn gewünscht? Fordere den Verkäufer mit Fristsetzung auf, die Absendung (durch Einlieferungsbeleg) zu beweisen. Wenn er das nicht tut, geh zur Polizei und zeige ihn an.
Zivilrechtlich heißt Anwalt?
Was ist denn falls ich ihn anzeige und das Päckchen kommt dann doch noch ne Woche später an?
Die Post hat laut AGB drei Wochen Zeit, die Sendung zuzustellen. Danach würde ich zur Polizei gehen, denn es ist keine "zivilrechtliche Angelegenheit" sondern Betrug. Und die Polizei sammelt entsprechende Anzeigen und reicht diese an die Staatsanwaltschaft weiter. Wie sollen denn sonst die "schwazen Schafe" im Internet gefasst werden?
Die Post hat laut AGB drei Wochen Zeit, die Sendung zuzustellen.
Woher hast denn das?
Definitiv nicht aus den AGB´s von Deutsche Post DHL:
4 Leistungen der Deutschen Post (1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist. Der Deutschen Post ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
Im Falle eines Nachforschungsantrags teilte mir damals die Post schriftlich mit, dass sie drei Wochen Zustellfrist laut AGB für die Sendung habe. Das wurde möglicherweise in dem von dir erwähnten Abschnitte 1 Abs. 2 so bestimmt.
ich habe selber eine anzeige bei der polizei gemacht , als meine ware nicht ankam .
brief vom staatasanwalt:
das ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 abs.2 stpo eingestellt .
gründe: der beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen , dass er die ware versandte. diese einlassung kann nicht widerlegt werde.insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden , dass die ware auf dem versandweg abhanden gekommen ist. der beschuldigte ist im übrigen nicht vorbelastet. seine übrigen bewertungen bei ebay sind durchaus positiv. anhaltspunkte für ein vorsätzliches betrügerisches handeln sind nicht gegeben . ein tatnachweis kann nicht geführt werden. bei der frage nach der rückabwicklung des vertrags handelt es sich um eine rein zivilrechtliche angelegenheit.die entscheidung hierüber obliegt nicht der staatsanwaltschaft. etwaige zivilrechtliche ansprüche werden durch diese entscheidung nicht berührt.
das war vor einem jahr .
ein gewerblicher verkäufer mit kostenlosem versand
Hey mountaindew88,
der verkäufer versichert mir das er es verschickt hat, ist auch immer erreichbar und sehr freundlich, jedoch hat er den beleg bzw den bon verloren(ob das stimmt oder nicht weiss ich natürlich nicht)
es tut mir sehr Leid für Dich, denn ich gehe davon aus, dass das eine gemeine "Abzocke" ist. - (Sorry) -
Jeder "ehrliche" Verkäufer würde es als Paket versenden, weil es auch zu seiner eigenen Sicherheit ist. Jedes Paket ist versichert und man kann die Sendung per Internet Schritt für Schritt verfolgen. (Ein Paket - 10 Kg kostet 6,99 Euro, wenn es in einer Filiale aufgegeben wird.)
Bei einem Versand via Päckchen kann man absolut nichts machen.
Allerdings die Aussage des Verkäufers, dass er "seinen" Beleg vorloren hat - sagt schon ALLES! - Hätte er den Beleg noch, wäre "ER" in der Pflicht, einen "Nachforschungsauftrag" zu stellen. Würde jedoch nix bringen - weil dieser meist erfolglos ist.
Er ist nett und freundlich zu Dir, dass zweifel ich überhaupt nicht an. Im Gegenteil, ich glaube Dir jedes Wort, denn - entschuldige bitte - so kann er Dich einfach hinhalten. - Er hält Dich damit hin! - Schliesslich sollst Du nicht sofort auf die Idee kommen, Anzeige gegen ihn zu erstatten.
Du hast schon im Voraus bezahlt, ok verstehe ich auch. - Denn das wiederum ist seine Sicherheit - Geld - gegen - Ware.
Aber so wie Du die Sache hier schilderst, ist das keineswegs "ehrlich" gelaufen!
Mein Rat an Dich, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige. Du hast doch den Namen, Telefonnummer und sowieso die Daten Deiner Überweisung. - Warte nicht zu lange damit.
Du bist bestimmt nicht der Einzigste, mit dem er solche Geschäfte abzieht. - nett-sag
Es gibt überall "schwarze" Schafe unter den Verkäufern - aber wiederum auch ganz Ehrliche.
Ich wünsche Dir ganz viel Glück und drücke fest die Daumen, dass Du Dein Geld zurückbekommst - oder vielleicht doch noch die Ware.
Würde mich freuen, wenn Du später (per Kommentar) eine kleine Info gibst, wie das Ganze bei Dir ausgegangen ist - nett-sag
Grüssle Natalie
Ja das wird dann wohl auch der nächste Schritt werden, aber was ist denn wenn die Lieferung einfach nur verspätet? Oder e mir tatsächlich das Geld zurückzahlt, falls es nicht kommt? Dann steh ich doch blöd da bei der Polizei, oder?
Sei versichert, Du stehst keineswegs "blöd" bei der Polizei da.
Sollte Deine Ware bei Dir eintreffen (wünsche ich Dir von Herzen), dann ziehst Du die Anzeige zurück. Wie lange wartest Du schon auf Deine Warensendung? - nett-frag
Kämpfe um Dein Recht, keiner von uns hat was zu verschenken. - Du weisst wie ich das meine. < Tritt (was ich nicht hoffe) wirklich der Fall ein, dass es zu einer Klage kommt, brauchst Du einen Rechtsanwalt. Das ist dann immer ein finanz. Einschnitt. (Wenn man nicht so viel verdient, dann kann man beim zuständigen Amtsgericht eine Prozesskostenbeihilfe beantragen. <<<<<Du, nicht böse sein, denn ich unterstelle Dir jetzt n i c h t, dass Du kein Geld hast - ganz-nett-gesagt-und-lieb-gemeint ->>>>> damit wäre dann das Problem RA "gelöst". Allerdings muss man den RA im Vorfeld fragen, ob er mit einer Prozesskostenbeihilfe einverstanden ist. (das ist so) Die meisten Anwälte sagen "JA", . Aber das dauert. Es tut mir ehrlich sehr Leid. - liebe Grüssle Natalie
Hier nochmal eine Antwort zum Versandrisiko, Ich bekomme echt nen ausfall, wenn ich sehe das Ratgeberhelden hier falsche Aussagen abgeben und dann auch nocht DH dafür bekommen.
"§ 447 BGB: Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."
Das heißt, das der Verkäufer nachweisen muß, das Päckchen zur Post gebracht zu haben.
wenn der Verkäufer / Versender nachweislich (auch durch Zeugen belegbar) verschickt hat.
Wo genau ist Dein Problem?
Außerdem fällt das bei einem Päckchen schwer, wenn auf der Quittung nur 4,10 € drauf stehen , ohne Sendungsnummer. Könnte jedes x beliebige sein...
Wo ist dein Problem, hier ist das Problem,
"wenn der Verkäufer / Versender nachweislich (auch durch Zeugen belegbar) verschickt hat."
Das ist eine Ansicht/Meinung, keine gesetzliche Grundlage, diese greift evtl. "nur" wenn es gilt die "Beweiserleichterung" anzuführen, dafür "müssen" wiederum bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Sonst könnte jeder Betrüger, ein paar Freunde als Zeugen anführen und wäre aus dem Schneider.
Es gilt was im Gesetz steht, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
Das würde Dir kein Richter abnehmen, dass Du Ware für 500€, um 1,70€ differenz einzusparen, als Päckchen versendest.
Päckchenversand ist nicht nachvrfolgbar und auch nicht sendungsverfolgbar.
Bei einem Kauf privater Käufer - privater Verkäufer geht das Versandrisiko auf den Käufer über, wenn der Verkäufer / Versender nachweislich (auch durch Zeugen belegbar) verschickt hat.
Wie war der Versand angeboten worden? Kannst du mal bitte die Artikelnummer angeben.
Eine Ware für EUR 500,00 und eventuell unversichertem Versand kaufen finde ich dann doch etwas abenteuerlich.
Eine Ware für EUR 500,00 und eventuell unversichertem Versand kaufen finde ich dann doch etwas abenteuerlich.
aber auch im jahre 2014 ist geiz geil ;-)
Mir fällt gerade aus der Frage noch etwas auf:
etwas im internet privat gekauft
hast du über die Verkaufsplattform ebay oder über ebay-Kleinanzeigen gekauft?
Wenn über ebay, dann gib doch mal bitte die Artikelnummer an.
Wenn über ebay-Kleinanzeigen dann bitte den Link aus der email angeben
Ohne Beleg mit der Sendungsnummer ist das nicht machbar, sorry aber länger wie 7-10 Tage (bei Paketen mit SendungsNr, diese sind versichert) dauert es auf keinen Fall.
Danach würde ich die Rùckzahlung sofort "anmahnen" ansonsten hast du nachher schlechte Karten.
Danach würde ich die Rùckzahlung sofort "anmahnen"
da kann gemahnt werden soviel es will , ein privatverkäufer haftet NICHT für den unversicherten versand
Ja aber was ist wenn er es nie verschickt hat?
So einfach ist das nicht.
Wenn der Käufer versichert haben wollte, der Verkäufer es aber unversichert veschickt hat, ist das das Problem des Verkäufers. Und wenn der Verkäufer ein Betrüger ist sowieso.
Bei Ebay melden und fertisch ;).
da kann gemahnt werden soviel es will , ein privatverkäufer haftet NICHT für den unversicherten versand
**Was ist denn das für ein Unsinn? **
Danach würde ich die Rùckzahlung sofort "anmahnen"
Was bitte schön hat eine "Rückzahlung sofort anmahnen" mit dem Versand bzw. nicht erhalt des Paket zu tun?
Jetzt mal zum rechtlichen Teil, der so vom Gesetzgeber angewandt wird.
"Liegt kein Nachweis vom Verkäufer/Absender vor, das ein Artikel (schei.ss was drauf ob Privat oder Geschäftlich) auch tatsächlich "beim Käufer angekommen ist" kann der Kaufbetrag zurückgefordert werden!
Der Verkäufer ist hier für die ordnungsgemäße Lieferung (nicht Zustellung) zuständig,
Bei einer Klage, ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass er das Paket/Päckchen auch abgesendet hat, sonst könnte jeder sagen Paket wurde versendet, nach mir die Sintflut. Na da, ist nicht.
@schöndasdunieaufgibst, geht aber leider sehr oft in die Hose.
"§ 447 BGB: Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."
Das heißt, das der Verkäufer nachweisen muß, das Päckchen zur Post gebracht zu haben.
Ja aber was ist wenn er es nie verschickt hat?
wie willst du ihm das nachweisen , wenn er behauptet er hat verschickt ?
Wenn der Käufer versichert haben wollte, der Verkäufer es aber unversichert veschickt hat, ist das das Problem des Verkäufers.
da hast du recht , aber in der frage ist nicht zu lesen für welche versandart der fragesteller sich entschlossen hat
ICH schreibe kein blödsinn, du selber zitierst doch das gesetz , und da steht doch eindeutig
.....so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
und das steht bei ebay:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Bei einer Klage, ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass er das Paket/Päckchen auch abgesendet hat,
und dafür hat jeder klardenkende verkäufer einen zeugen ;-)
Der Verkäufer "muss" hier den Beweis erbringen, und dazu reichen nicht die Aussagen von ein paar Freunden.
Ansonsten mache ich nächste woche einen florierenden Privathandel auf, und suche mir ein paar Kumpels, die dann als Zeugen parat stehen, dass ich die Ware immer korrekt versendet habe.
ICH schreibe kein blödsinn, Doch machst Du, ich komme Dir aber gerne entgegen und markiere dir die entsprechende Textzeile die du offensichtlich falsch interpretierst kursiv
du selber zitierst doch das gesetz , und da steht doch eindeutig, da steht eindeutig?
** "Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort,"**
.....so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. und das steht bei ebay:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Bei einer Klage, ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass er das Paket/Päckchen auch abgesendet hat, und dafür hat jeder klardenkende verkäufer einen zeugen ;-)
Ich bringe meine Pakete ohne Freunde zur Post, ich lasse mir dafür einen Versendungsschein aushändigen
wie soll der verkäufer einen unversicherten verdand belegen ?
auf der quittung steht nur das porto gekauft wurde
den weg zur polizei kann man sich sparen , das wäre eine zivilrechtliche angelegenheit