Selbstgebaute Lampe verkaufen (Privat)?
Hi,
ich fang mal ganz vorn an :) …Ich möchte gerne meine Kreativität und mein handwerkliches Geschick ausleben. Mir wurde schon sehr häufig von Freunden und Familie gesagt, dass meine Ideen wirklich gut sind und auch die Umsetzung sehr gut ist, daraufhin folgt meist ein „Warum verkaufst du es nicht?!“.
Insgeheim ist es auch schon seit Jahren mein Wunsch neben meinem Hauptjob was eigenes zu machen, aber irgendwie habe ich mich nie getraut, bis jetzt…ich möchte es jetzt angehen, aber hier wirds dann schwierig…
Ich stelle momentan nur etwas her, wenn Bedarf besteht, aber mein Kopf platzt vor Ideen. Darunter am häufigsten selbstgebaute Lampen, die zerbrechen mir aber was den Verkauf angeht, das Köpfchen. Bei Dekoartikeln wie Skulpturen besteht meines Erachtens überhaupt kein Problem.
Zurück zu den Lampen :) Ich würde sie gerne als Privat verkaufen, wenn ich sie gebaut habe und auch meinen Namen drauf setzen. Ich würde unter die Anzeigen auch schreiben „„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung“ (Quelle: mdr.de), „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt/bleibt uneingeschränkt." (Quelle: mdr.de) und „Da Privatverkauf, keine Rücknahme und keine Garantie!“.
Trotz alledem werde ich die Produkte so sicher wie nur möglich machen, da ich auch, wenn ich keine Haftung gebe nicht möchte, dass irgenwas passiert. Dafür ist mein Gewissen viel zu groß! Zumal ich trotz Privatverkauf und Haftungsausschluss noch eine/n Elektriker/in drüber gucken lassen würde.
Jetzt meine Fragen:
Muss ich die Produkte dann trotzdem zertifizieren lassen?
Man sagte mir, dass ich damit aus allem raus wäre und rechtlich auf der sicheren Seite. Stimmt das? Ich halte es irgendwie für gefährliches Halbwissen und es erscheint mir auch irgendwie zu einfach.
Vielen Dank
2 Antworten
Wenn du gewerblich Leuchten fertigst, so müssen diese auch vor dem Verkauf nach DIN VDE 0701/0702 geprüft sein. Da nützt Dir auch eine Haftungsausschlussklausel nichts, wenn jemand wegen eines Installationsfehlers krepiert.
Wenn was passiert, interessiert den Richter nicht Deinen Auslegung von etwas sondern das, was der Gesetzgeber sagt. Du mußt erst einmal den Job "Elektriker" oder artverwandt gelernt haben, damit Du überhaupt sowas legal anfassen darfst, ohne auf eigenes Risiko zu arbeiten. Dann besorgst Du Dir ein Prüfgerät für das Durchführen dieser Messungen, die einen festen und nicht löschbaren Speicher haben: Die Hersteller nennen sowas "gerichts- fest". Dann prüfst Du die Lampen, jede einzeln, dokumentierst das und darfst sie (natürlich über die Bücher sonst kommt das Finanzamt) verkaufen. Für den Fall eines Unfalls hast Du Dein Prüfprotokoll und den Nachweis im Meßgerät, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Messung OK war. Weiterhin mußt Du natürlich auch weitere Vorschriften hinsichtlich ortsveränderliche Geräte wie Zugentlastungen, Schutz gegen Strahlungswärme des Leuchtmittels, Deklaration der zulässigen Leuchtmittel usw. beachten.
Man kann sowas machen indem man fertige Anschlußleitungen, die VDE- geprüft und in unveränderter Art eingebaut werden, verwendet. Dann, so meine ich und wie ich es auch schon in zuverlässigen Sendungen im Fernsehen gesehen habe, darf man das. Wenn Du aber alles selbst mit Leitung von der Rolle baust, dann darfst Du messen. So ein Gerät liegt preislich im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich... aber dann bist Du sicher. Ggf. gibt es sowas auch gebraucht aber hier Vorsicht denn es geht dabei im schlimmsten Fall um den Standpunkt vor den Gittern: Dahinter oder davor! Gebrauchte Geräte in jedem Fall vom Hersteller prüfen und wieder freigeben lassen. Weiterhin müssen die Dinger regelmäßig "zum TÜV" für so 150EUR alle eineinhalb Jahre. Das solltest Du beim Verkaufspreis mit einkalkulieren.
In Deinem Fall würde ich Dir, der Einfachheit halber raten, die Lampen zu bauen und von einem Elektro- Meisterbetrieb abnehmen lassen. Das kostet pro Lampe zwar was aber es hat Hand und Fuß.
OK, ich könnte ja auch mal beim örtlichen TüV anfragen, die müssten sowas ja auch machen oder?! Oder wäre das Preismäßig unwirtschaftlich?
In welcher Welt lebst Du bitteschön: Meinst Du, der TÜV prüft zwischen zwei Fahrzeugen eine Lampe? Irgendwann reicht es dann hier mal auch, wenn man entweder den Kopf nicht einschalten oder mit solchen Antworten provozieren will!
Viel Spaß mit Deinen Basteleien aber ich klinke mich dann aus!
Hi,
sorry, wenn du dich angegriffen fühlst, wollte mit meinem Kommentar nicht provozieren oder sonstiges.
Ich habe eine ganz normale Frage gestellt, da ich mich nicht auskenne. Wusste nicht dass man das nicht darf auf einer Seite wie „gutefrage“.
Freut mich aber für dich, dass du keine Fragen im Leben hast.
Wenn du regelmaessig Artikel herstellst, um sie zu verkaufen, handelst du nicht mehr privat, sondern gerwerbsmaessig. Dann kannst du den Gewaehrleistungsausschluss sowieso vergessen und deine Kunden haben auch ein Widerrufsrecht.
Hi,
habe oben geantwortet, würde natürlich auch deine Meinung dazu hören.
Vielen Dank.
Hi,
wer nimmt denn eine DIN VDE 0701/0702 Prüfung vor und was würde mich das ca. Kosten? Wenn man das so pauschal sagen kann…
Also laut Definition handelt man ja gewerblich, wenn man mehr als 15 Verkäufe pro Monat regelmäßig tätigt. Ich will mein Licht nicht unter den Scheffel stellen, aber ich glaube davon werde ich weit entfernt sein. Wie sieht es dann aus?
Vielen Dank.