Selbe Person 2 mal islamisch heiraten?

4 Antworten

Das geht meines Wissens nicht so einfach. Denn:

Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.

Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92

Der Unterschied zwischen einer islamischen Ehe und einer unislamischen Ehe besteht darin, dass die islamische Ehe die Bedingungen und Säulen einer korrekten religiösen Ehe erfüllt, von denen die wichtigsten sind: 

  • Die Zustimmung des Vormunds der Braut.
  • Die Anwesenheit von zwei Zeugen.
  • Eine Mitgift (Brautgeld, das der Bräutigam der Braut gibt).

Der Prophet, sallallaahu 'alayhi wa sallam, sagte: "Es gibt keine Ehe außer mit einem Vormund und zwei vertrauenswürdigen Zeugen." [At-Tirmithi und Abu Daawood]. Der Prophet, sallallaahu 'alayhi wa sallam, sagte auch: "Jede Frau, die ohne die Zustimmung ihres Vormunds heiratet, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig." [At-Tirmithi und Abu Daawood]. Allaah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/en/fatwa/83629/islamic-and-other-marriages

Die standesamtliche Eheschließung an sich gilt nicht als religiöse Eheschließung, denn in den meisten Fällen halten sich diese Ehen in nicht-muslimischen Ländern bei der Durchführung des Ehevertrags nicht an das islamische Recht, indem sie die Bedingungen für eine korrekte Eheschließung erfüllen; die wichtigsten davon sind die Anwesenheit [und Zustimmung] des Vormunds der Braut und der beiden Zeugen. Wenn diese Bedingungen jedoch erfüllt sind, ist die Ehe korrekt und akzeptabel.

Es ist für einen Muslim nicht zulässig, die Ehe vor diesen von Menschen geschaffenen Gerichten einzugehen, obwohl er sie mit der muslimischen Gemeinschaft in einer Moschee oder einem islamischen Zentrum schließen kann. Sobald die Ehe in einer Moschee oder einem islamischen Zentrum geschlossen wurde, ist es zulässig, sie in diesen Gerichten oder in einem Rathaus oder einer anderen Einrichtung zu beurkunden. Allah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/en/fatwa/89727/civil-marriage

Eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau außerhalb der Ehe, die als unrechtmäßige Beziehung bezeichnet wird, ist haram, unabhängig von der Art dieser Beziehung und ob sie bis zu einer intimen Beziehung oder zina (Geschlechtsverkehr) geht, was eine der abscheulichsten und verabscheuungswürdigsten Arten von Sünden ist und eine der schwerwiegendsten schweren Sünden darstellt, die die größte Gefahr für das religiöse Engagement und den Glauben des Einzelnen darstellt. Alle diese Handlungen sind haram und sind Arten von zina im allgemeinen Sinne und führen zu größeren unmoralischen Handlungen. Wenn eine Ehe nach einer haram Beziehung zwischen Mann und Frau stattfindet, muss eine der folgenden Szenarien zutreffen: Entweder erfolgt die Ehe nach einer unzulässigen sexuellen Beziehung (tatsächlichen Geschlechtsverkehr), in diesem Fall ist die Ehe nur unter der Bedingung gültig, dass sich der Mann und die Frau vom zina (haram-beziehung) abwenden und bei Allah bereuen und es festgestellt wird, dass die Frau nicht schwanger ist. Oder die Ehe erfolgt nach einer haram Beziehung, aber die Beziehung ging nicht so weit wie zina (tatsächlichen Geschlechtsverkehr), wie z.B. Küssen, Berühren und andere haram Handlungen, die weniger schwerwiegend sind als zina. In diesem Fall ist die Ehe gültig, da bei denen, die in diese haram Beziehung geraten sind, nicht gesagt werden kann, dass sie zina begangen haben.

https://islamqa.info/en/answers/148528/marriage-after-a-haraam-relationship-in-which-there-was-no-zina

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah
ZdzidiBeksinski  17.06.2023, 14:54

Wieder einmal wird offensichtlich, dass niemand den Islam besser schlecht macht als Moslems, Koran und Hadithe!

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Du kannst logischerweise nicht jemanden heiraten, mit dem du schon verheiratet bist. Du muesstest dich erst scheiden lassen, eine "Zwischenehe" eingehen und diese auch vollziehen, dich scheiden lassen und dann deinen Mann wieder heiraten.

Warum dieser ganzen Humbug? Sagt euren Eltern, wenn sie denn eure Beziehung akzeptieren, dass ihr schon verheiratet seid. Nur werden die sich dann auf die Fuesse getreten fuehlen, weil ihr hinter ihrem Ruecken geheiratet habt.

Da ihr beide volljaehrig sein solltet, spielt mit offenen Karten und heiratet. Verbieten koennen es eure Eltern nicht.

Außereheliche Beziehungen sind verboten

Wenn diese Person ein Muslim ist, dann darfst du ihn heiraten, es ist für eine Muslima verboten einen Nicht-Muslim zu heiraten

Wenn diese Person also ein Muslim ist, dann braucht er das Einverständnis von deinem Vater

The Messenger of Allah said: "Whichever woman married without the permission of her Wali her marriage is invalid, her marriage is invalid, her marriage is invalid. [...]

https://sunnah.com/tirmidhi:1102