Muss ich den Sehtest und denerste Hilfe kurs für den Motorradführerschein nochmal machen?

4 Antworten

Für (alle) Führerscheinanträge nach dem 31.10.2015 ist lt. FeV der Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden erforderlich.

Der bis zu dieser Gesetzesänderung ausreichende Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" wurde bereits 2015 abgeschafft.

Für Anwärter der Klassen A & B gilt jedoch eine Übergangsfrist:
Wer eine LSM-Bescheinigung - ausgestellt bis zum Stichtag (Dez.15) - vorlegt, kann mit dieser noch bis Oktober 2017 einen Antrag stellen.

Die hier immer wieder angeführte 2-Jahres-Frist hat es für Führerscheine noch nie gegeben, diese gilt nur für den "betrieblichen Ersthelfer".

Ebenso falsch ist es, dass die Führerscheinbehörden eure Teilnahmebescheinigungen für euch archivieren (da hätten die viel zu tun..).

Hast Du also noch deine Bescheinigung über den 8 UE umfassenden Kurs "lebensretttende Sofortmaßnahmen" einer anerkanntenn Stelle noch zur Hand, so reicht diese bis Oktober 17 um auf den A-Führerschein zu erweitern.

Wenn nicht: EH-Kurs besuchen. In jedem Fall brauchst Du einen neuen Sehtest (gibt´s im EH-Kurs), denn dieser ist tatsächlich nur 2 Jahre gültig.

Nachzulesen unter www.notfallmedizin.de

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD

Erste Hilfe brauchst du gar nicht.  Was du beim B gebraucht hast hieß damals "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"  und der liegt jetzt in deiner Führerscheinakte beim Verkehrsamt und ist únbegrenzt gültig.

Sehtest muß allerdings aktuell sein.

Ist doch egal, einfach mal für kleines Geld alles auffrischen. Kann nie schaden.

Ja, beides ist nur 2 Jahre gültig

Effigies  03.04.2016, 21:25

Quark. Unsinn, Blödfug.

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