Führerscheinwiedererteilung ?

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Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig, §12 Abs 7 FeV:

Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Bei einer Neuerteilung nach Entzug muss keine neue Erste Hilfe Bescheinigung vorgelegt werden, §19 Abs 2 FeV:

Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Wichtig ist, dass es ein Kurs im Sinne des Absatzes 1 ist und nicht einfach irgendein Kurs, d.h. er muss mindetens 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten umfassen. Die früheren Kurse über lebensrettende Sofortmaßnahmen hatten nur 8x45 Minuten und erfüllen die heutigen Anforderungen nicht mehr.

Hat deine Fahrerlaubnisbehörde keine Daten zu deinem Kurs mehr vorliegen, kannst du auch eine dreißig Jahre alte Bescheinigung einreichen, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllt, §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
euphonium  07.06.2023, 11:06

Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig, §12 Abs 7 FeV:

Das ist zwar richtig, aber das damals erstellte Dokument ist schon verbraucht, d.h. es liegt bei der Behörde und hat dann keine Gültigkeit mehr. Die Behörde müsste dies nämlich raussuchen und schauen ob die 2 Jahre noch nicht um sind. Das macht so gut wie niemand. Einfach ausgedrückt kann man sagen, der Führerscheinsehtest gilt zwar 2 Jahre, aber nur für 1 Führerscheinkurs und nicht mehr für einen neuen im nächsten Jahr. Das ist zumindest meine Erfahrung als Optiker mit den entsprechenden Ämtern, der tagtäglich solche Sehtest durchführt.

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