Schwerbehindertenausweis - muss ich Kfz-Steuern zahlen?

3 Antworten

Wenn das Fahrzeug auf dich angemeldet ist und du erfüllst nicht die Bedingungen einer Behinderung - ja.

Wenn das Fahrzeug auf deinen Bruder angemeldet ist - nein.

Wenn das Fahrzeug auf deinen Bruder angemeldet ist kann die Steuer bis zu 100 % erlassen werden.Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Dein Bruder hat die Behinderung,nicht du.

Dein Bruder muss nicht mit dir fahren wenn ein Auto auf dich angemeldet ist.

Es droht auch keine Strafe dafür.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.html#doc290258bodyText1

Steuerbefreiung erhält nur der behinderte Halter des Fahrzeugs, nicht ein Familienmitglied.

Die Verkehrspolizei kümmert sich nicht darum, ob und wieviel Kfz-Steuern bezahlt wurden, solange ein gültiger Stempel auf dem Nummernschild ist,

Im Allgemeinen haben schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und den Merkzeichen "G" für erhebliche Gehbehinderung und/oder "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung Anspruch auf eine Kfz-Steuerbefreiung.

Ich denke also schon, dass du die Kfz-Steuer zahlen musst, da er ja nur Merkmal H hat. Wie sich das mit der "Strafe" verhält, müsstest du mal beim Amt erfragen.