Mir gehört das Auto, mein Vater ist Schwerbehindert, trotzdem parken auf Behindertenparkplatz durch ihn möglich?
Mir gehört das Auto, mein Vater ist Schwerbehindert (Merkzeichen "G"), trotzdem parken auf Behindertenparkplatz durch ihn möglich?
Also wenn er bei mir mitfährt nur? Oder muss das Auto auf Ihn angemeldet sein (ist nicht).
Wie ist es mit der KFZ Steuer? Muss das Auto auf Ihn zugelassen sein, damit eine Ermäßigung erfolgt?
7 Antworten
Wenn das Auto auf ihn zugelassen ist, dann darfst du nur damit fahren, wenn er dabei ist. Fährst du ohne ihn, dann bekommst du Ärger. :)
Das gleich wird mit dem Parkplatz nicht anders sein. Das Auto eines Behinderten darf darauf stehen. Deines nicht.
Nein! Es ist nicht auf Ihn zugelassen und wird es auch nie! Aber ich fahre ihn!
Wem das Auto gehört, ist egal. Es kommt nur darauf an, dass dein Vater dieses Auto selbst fährt, bzw. darin mitfährt. Wenn dein Vater im Behindertenausweis dass Merkzeichen "aG" hat, bedeutet das nicht automatisch, dass das Auto, das er selbst fährt / in dem er mitfährt, auf endsprechend gekennzeichneten Parkplätzen parken darf. Dein Vater muss bei deiner Gemeinde- / Stadtverwaltung einen Parkausweis für Behinderte beantragen. Nur dieser blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf den mit einem Rollstuhl gekennzeichneten Flächen.
Weiss ich, weil mein Mann einen solchen Parkausweis hat, aber von mir in einem auf mich zugelassenen PKW gefahren wird.
Das Merkzeichen G berechtigt längst nicht dazu ein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abzustellen.
Bei Nutzung eines solchen Parkplatzes ist regelmäßig der blaue Ausweis sichtbar im PKW zu hinterlegen. Oder es kann ( je nach Bundesland ) bei Vorliegen entsprechender Beeinträchtigungen auch der orange Parkausweis beantragt und genutzt werden :
https://mobilista.eu/409/orange-parkerleichterung-fuer-behinderte-antrag-rechte-und-pflichten/
Und diese Ausweise sind nicht fahrzeug- sondern personengebunden.
Ja es ist mit dem Ausweis möglich auf einem behinderten Parkplatz zu parken wen er dabei ist.
Haben genau das gleiche in der Familie.
Was ist mit der Ermäßigung der kfz Steuer? geht wohl nicht...weil mein Auto und nicht seines
Sorry dazu kann ich dir nichts sagen da ich mich darum kümmere
Ja es ist mit dem Ausweis möglich auf einem behinderten Parkplatz zu parken
Das ist ein Irrtum, der sehr sehr teuer werden kann!
Er braucht dazu so eine blaue Behindertenparkkarte. Der Behindertenausweis reicht dafür nicht.
Die Behindertenparkkarte müsste er beim Straßenverkehrsamt beantragen, wird er aber nicht bekommen, da er das Merkzeichen "aG" benötigt, aber leider nur "G" hat.
Sorry ... aber beides Nonsense. Selbstverständlich dürfen auch Angehörige oder Freunde etc. das Fahrzeug eines Behinderten nutzen / fahren. Auch alleine . Die Nutzung ohne dass der Beeinträchtigte zugegen ist oder in dessen Auftrag gehandelt wird, ist nur durch die Steuererleichterung eingeschränkt.
Nutzung Schwerbehindertenparkplatz mit entsprechendem Ausweis ( blau bzw. orange ) nur in Begleitung der beeinträchtigten Person.