Schweiz Strafzettel bezahlen?

12 Antworten

40.-Chf ist eine ganz normale Parkbusse. Nur in Deutschland sind Bussen lächerlich niedrig, so das man sie einfach nicht ernst nimmt. Die 200- Chf Erhöhung bei nicht Bezahlen der Busse ist auch normal, selber Schuld wenn man nicht bei der ersten Aufforderung zahlt. Wenn die für deine Busse zuständige Person sich die Mühe macht und die Busse an deinen Deutschen Wohnort bzw. die dort zuständigen Beamten weiter leitet, fällt diesen das Eintreiben der Schuld zu.... und die machen das meistens auch. Falls die Schweizer das ganze nicht an die Deutschen Behörden weiter leiten, bleibt es zumindest in der Schweiz bestehen. Heisst reist Du das nächste Mal in die Schweiz und werden deine Personalien wegen irgend etwas überprüft landest Du im Knast.

Wer sich mit einem Fahrzeug in de rSchweiz aufhält, sollte sich entweder mit den Bussgeldern auskennen oder sich andernfalls an die Regeln halten - ganz einfach.

Bezahlen musst du nicht - solltest dann aber bestenfalls nicht mehr in die Schweiz einreisen. Sollte dein Fahrzeug wieder hier gesichtet werden, dann droht die Kralle, bis der Betrag bezahlt ist.

PS: Nicht wegen den Bussgeldern motzen - einfach an die Regeln halten, wenn man irgendwo Gast ist.

Ob du das persönlich als Abzocke oder Wucher betrachtest, ist völlig egal. Du hast dich in der Schweiz an die dort geltenden Vorschriften zu halten.

Ansonsten: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-schweiz-bezahlen/

"Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag zur grenzüberschreitenden gemeinschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung, der seit 14 Jahren gültig ist, enthält zwar Vorschriften, die besagen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Jedoch sind genau diese Regelungen noch nicht in Kraft getreten.

Gerade Personen, die regelmäßig in die Schweiz reisen, sollten es allerdings dennoch nicht unterlassen, das Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen. Andernfalls drohen Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise und gegebenenfalls sogar die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Möchte ein Autofahrer umgehen, die Strafe zu zahlen, muss er bis zur erneuten Einreise in die Schweiz die Verjährungsfrist abwarten, die sich auf drei Jahre beläuft."

Auf einer Autobahn zu schnell und du atmest gesiebte Luft, was ein Deutscher hier in D schmerzhaft erleben musste: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/stuttgart-gotthard-raser-sitzt-im-gefaengnis-a-1233527.html

"Der Mann hatte der Schweizer Justiz zufolge 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit andere Fahrzeuge im Gotthard-Tunnel überholt. Mit bis zu 200 Kilometern pro Stunde lieferte er sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei - erlaubt war auf dieser Strecke Tempo 120.

Ein Schweizer Gericht verurteilte ihn im Juni 2017 wegen "Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln" in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen er zwölf Monate verbüßen soll. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in diesem Frühjahr, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss."

Er musste die Strafe auch wirklich antreten: https://www.blick.ch/news/schweiz/tessin/christian-r-von-polizei-abgeholt-gotthard-raser-sitzt-nach-langem-hickhack-nun-im-gefaengnis-id8983377.html

DerHans  04.11.2019, 12:10

DieserDeutsche war es doch selbst Schuld. Da kann ich kein Mitleid verspüren.

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SirKermit  04.11.2019, 12:38
@DerHans

In der Tat, wer "andere Länder - andere Sitten" sträflich (sic!) missachtet, dem muss das knallhart beigebracht werden. Mein Mitleid ist auch überschaubar.

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Luckasstreiker 
Fragesteller
 04.11.2019, 12:39

Dorf länger Parken mit 200kmh und Verfolgung zu vergleichen ok"

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SirKermit  04.11.2019, 12:48
@Luckasstreiker

Es geht nicht um den Vergleich, es geht darum, dass in der Schweiz andere und härtere Bestimmungen und Gesetze vorherrschen, die von den unseren abweichen.

aus https://www.bussgeldkatalog.net/schweiz/

"Bußgeldkatalog Schweiz: Parken und Halten

Auszug aus dem Schweizer “Bussenkatalog”:

Parkverstoß ­   Bußgeld

Überschreiten der Parkzeit bis zwei Stunden ­   40 Schweizer Franken

Überschreiten der Parkzeit zwei bis vier Stunden ­   60 Schweizer Franken

Überschreiten der Parkzeiten vier bis zehn Stunden ­   100 Schweizer Franken"

Da sind die 40 Franken.

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Ich finde auch 40 CF für länger Parken im Dorf Wucher.

Na und?

Du hast nur die Wahl, entweder zu zahlen, die U-Haft anzutreten, oder auf die Regelverjährung in CH zu warten. Dann darfst du halt die nächsten 3 Jahre (WIMRE) nicht mehr in die Schweiz einreisen.

Luckasstreiker 
Fragesteller
 04.11.2019, 11:58

Es war mit dem Wagen von meinem Schwager. Er ist nie in der Schweiz - Ich jedoch schon. Somit ist es mit der einreise mit 3J egal

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lass dich 3 Jahren nicht mehr in CH blicken (dein Kennzeichen wurde weiter an die Polizei gegeben, an der Grenze sofort auszumachen) und vergiss die Sache.