Schweigepflicht?

3 Antworten

In der Regel wird die Arbeit von Sozialarbeitern oder Sozialpädagogen übernommen und diese haben natürlich eine Schweigepflicht!

Solange keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, sind sie an ihrer Schweigepflicht gebunden und dürfen nur nach Rücksprache mit anderen darüber sprechen. Aber sie dürfen natürlich Lehrkraft xy sagen, dass du zum Beratungsgespräch vor Ort warst, sodass die Schulstunde entschuldigt ist. Vom Inhalt her darf aber nichts erzählt werden, da dies sonst gegen die Schweigepflicht verstoßen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Er ist kein Arzt oder Pastor. Zur Problemklärung und -lösung darf er selbstverständlich mit Lehrern sprechen.

Schweigepflicht haben nur sehr wenige Berufe wie zum Beispiel Ärzte.

Schulsozialarbeiter etc haben diese nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen