Schulter durch wehren ausgekugelt?

8 Antworten

Nunja, das läuft schon längst.

Zunächst, selbstverständlich hast Du Widerstand geleistet.

Und zum Brechen dieses Widerstandes wurde sogenannter "Unmittelbarer Zwang mittels einfacher Körperlicher Gewalt" angewendet.

Dieser Ausdruck ist nichts anderes als eine andere Bezeichung für Körperverletzung - nur die Polizei darf das - Du nicht.

Glasklar wurde garantiert auch ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Leistet man Widerstand, wird man alleine achon deshalb bestraft.

Das bedeutet, ein Staatsanwalt (oder *-In) wird Dein Verhalten strafrechtlich würdigen und dann darüber befinden, ob die durchgeführten Maßnahmen der Polizei rechtmäßig waren oder nicht. Waren sie es nicht, bekommt die Polizei Ärger.

Das bedeutet, es braucht dazu keine Strafanzeige durch Dich mehr, das wird so oder so schon rechtlich bewertet, man wird das kein weiteres mal machen.

Abseits der rechtlichn Frage, was hast Du erwartet? Wer rennt, wird gefangen. Das könnte man wissen. Und aus vollem Lauf gefangen zu werden, kann aua machen, auch das kann man sich vorher denken. Hinterher beschweren, wenn man das vorher bereits wissen kann, ist halt nicht, sorry jetzt, dann renn halt nicht und wenn ein Polizanterich zu Dir sagt: "Stop, Sie sind festgenommen", dann bleib stehen und folge den Anweisungen - ja oder es tut weh - was dann jedoch alleine Deine Enscheidung ist, nicht deren.

SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 17:13

Danke für die ausführliche Antwort:-)

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Hallo,

klar kannst du Strafanzeige erstatten. Aus Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass dann definitiv eine Gegenanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten erfolgt - wenn noch nicht geschehen.

Nach nunmehr 12 Jahren Dienst, habe ich genau eine Verurteilung wegen KV im Amt erlebt (komplett zu Recht, der Kollege hat wirklich gesponnen) und ansonsten ausschließlich die Verurteilungen wegen Widerstand...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:25

das heißt wenn ich Anzeige stelle hätt es eher folgen für mich als für den/die Beamten?...

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Dommie1306  28.02.2020, 16:06
@SpitfireMK

Nachdem was du hier geschrieben hast

https://www.gutefrage.net/frage/auf-demo-weggelaufen

hast du einen Widerstand hingelegt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beamte wegen der Körperverletzung schuldig gesprochen wird, dürfte annähernd bei 0 liegen.

Ggf. wurdest du schon wegen Widerstand angezeigt, das weiß ich natürlich nicht.

Aber was ich weiß ist, dass wenn du noch NICHT angezeigt wurdest, du auf jeden Fall angezeigt werden wirst, wenn du den Polizisten anzeigst.

Und nochmal: Du hast nach deiner eigenen Beschreibung einen Widerstand hingelegt. Das Handeln des Polizeibeamten ist daher gerechtfertigt.

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clemensw  28.02.2020, 17:38
@Dommie1306

Hallo Dommie,

möchtest du diesem Querulanten vielleicht noch das Prinzip der "festnahmebedingten Unordnung im Gesichtsbereich" erklären? Danke!

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Dommie1306  28.02.2020, 19:49
@SpitfireMK

XD Nein, das soll clemesw machen ;-)

Ich bin hier raus, Frage ist denk ich beantwortet.

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SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 20:16
@clemensw

Hallo clemensw

Könntest du mir die „festnahmebedingte Unordnung im Gesicht“ erklären? :-)

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SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 20:17
@Dommie1306

eine Sache noch... Es ist auch gerechtfertigt wenn man GEWÜRGT wird? :-(

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apfelbus  29.02.2020, 00:07
@SpitfireMK

Erzähl doch mal, was dem vorausgegangen ist. Und dann sage, ob das gerechtfertigt war.

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Dommie1306  29.02.2020, 18:59
@SpitfireMK

Ich war nicht dabei, daher weiß ich das nicht. Kann aber unter Umständen schon gerechtfertigt sein.

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SpitfireMK 
Fragesteller
 29.02.2020, 19:08
@Dommie1306

Ja hab halt ein wenig gezappelt das gebe ich ja zu Aber dann hat der mich gewürgt und somit zu Boden gebracht am Boden hat er mich weiter gewürgt:/

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Dommie1306  29.02.2020, 19:25
@SpitfireMK

Boden weiter würgen. Eher schwierig.

Würgen um auf den Boden zu bringen. Ist ok.

Würgen hast du davor nie gesagt, du hast auch beim Attest vom Arzt nur von deiner Schulter gesprochen. Also entweder denkst du dir das gerade noch aus - oder du kannst es zumindest nicht beweisen...

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SpitfireMK 
Fragesteller
 29.02.2020, 19:39
@Dommie1306

Beweisen ist schwierig ... war ja auch keine wirkliche Verletzung also man konnte da nichts attestieren ... Darf der mich am Boden weiter „würgen“...

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Dommie1306  29.02.2020, 20:43
@SpitfireMK

Lesen? Hab ich schon beantwortet.

Je nachdem wie du dich wehrt ja. Aber rechtlich eher schwierig. Aber du kannst es halt auch nicht beweisen...

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CriticalKrieger  05.03.2020, 08:00
@Dommie1306

Und was für einen wiederstand xD an ihrer Stelle wäre ich nicht in die Arme der Beamten gerannt ;) Es denen leicht machen und dann beschweren xD

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Merke: Polizisten kämpfen nicht fair, denn sie wollen nach Schichtende gesund nach Hause. Also verwenden sie natürlich Griffe, die schmerzhaft sind, die Luft abschnüren, die Sicht rauben usw.

Strafanzeige kannst du stellen, wird aber nichts bringen, da du die Verletzung durch deine Flucht selbst provoziert hast.

SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 15:28

Ja... aber die haben mich ja ich noch GEWÜRGT ... :/

und was bringt es, jmd die Sicht zu nehmen?

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clemensw  28.02.2020, 15:50
@SpitfireMK

Och, du Ärmster - war die Polizei gemein zu dir?

Gegenfrage: Wäre etwas passiert, wenn du nicht weg gebrannt wärst?

Und der Griff ins Gesicht hat zwei Funktionen: Mit möglichst geringem Kraftaufwand max Schmerzen zu erzeugen und den Gegner zu desorientieren.

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SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 16:14
@clemensw

Was bringt es denen bitte jemanden zu desorientieren? Die wollen einen festnehmen und nicht entführen ... Außerdem falls es so ist damit man sich nicht wehrt .. man kann immer noch zappeln, treten etc .. oder?

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clemensw  28.02.2020, 16:40
@SpitfireMK

Ja, aber nicht mehr zielgerichtet. Außerdem führt Augen verdecken + Drehbewegung + Fußfeger dazu, dass man zu Boden geht.

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SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 16:46
@clemensw

Wie meinst du Drehbewegungrn? .. :-) danke schonmal für die Antworten davor ^^

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clemensw  28.02.2020, 17:17
@SpitfireMK

Eine Drehung aus der Hüfte um dich aus dem Gleichgewicht zu bringen.

Du hast ja selbst erlebt, mit welchen Mitteln die Polizei jemand zu Boden bringt.

Ohne jahrelanges Training in Selbstverteidigung hast du keine Chance gegen einen Polizisten, der ein Nahkampftraining absolviert hat.

Und selbst wenn du das schaffst, nützt es dir nichts - gegen mehrere Polizisten mit Pfefferspray und Schlagstock hätte nicht mal Chuck Norris eine Chance.

Also merk dir einfach für das nächste Mal: Weglaufen bringt nichts.

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SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 17:19
@clemensw

Ok danke :-) ich werde dem nächst wohl kooperieren ^^

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shagdalbran  28.02.2020, 15:37

Was ist denn ein "fairer" Kampf? Oberkörper frei - Mann gegen Mann? Zuviele dumme Filme gesehen, oder?

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clemensw  28.02.2020, 15:45
@shagdalbran

Nein, zu viele Idioten, die glauben, sie hätten bei einer Rangelei mit der Polizei auch nur den Hauch einer Chance.

Und hinterher hier "mimimi" machen, weil die Polizei ja soooo brutal sei...

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SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 16:55
@clemensw

Oh glaube auch dass wenn man von Selbstverteidigung und Körperbeherrschung einen „Hauch Von Chance“ hätte :-) ist aber ne sehr sehr selten der Fall xD

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Hey,

"Bin am Anfang halt weggerannt und hab versucht mich aus dem Griff mit dem sie mich gewürgt haben zu befreien,"

Selbst Schuld, wenn du weggrennst.

Du kannst Strafanzeige erstatten, aber bringen wird es dir NICHTS.

Gruß DayX19

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
SpitfireMK 
Fragesteller
 28.02.2020, 18:28

Ist wegrennen verboten?...

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David  28.02.2020, 18:32
@SpitfireMK

Die Frage kannst du dir wohl selbst beantworten.

Wer Widerstand leistet, muss auch mit welchem rechnen.

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apfelbus  29.02.2020, 00:05
@SpitfireMK

Ja. Den Weisungen von Vollzugsbeamten ist Folge zu leisten. Und warum bist Du eigentlich weggerannt. Hab ich noch nie gemacht. Folge: Kein Würgem kein Hebeln, keine Verletzungen.

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SpitfireMK 
Fragesteller
 29.02.2020, 00:35
@apfelbus

Also Ehm ... Aus der Demo frage davor da steht das drin wegen Platzangst ... Und dann wurde mir halt wehgetan obwohl ich von Anfang nichts getan hatte .. ja ok der wiederstand ... aber das war fast alles nur Reflex xD :-)

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apfelbus  29.02.2020, 00:36
@SpitfireMK

Von Deiner Platzangst kann die Pol ja nicht wissen. Und nochmal: Keine Straftat - keine Festnahme.

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Wiederstand gegen die Staatsgewalt.

Selbst schuld.

Das kannst du als Milderungsgrund fürs Urteil geltend machen.