Schule verbietet Trinken und Aufs Klo gehen?

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Hallo hufsenpai,

Deine Frage bezüglich des zum Klo gehen,  beantwortet eine Rechtsanwältin unter folgendem Link sehr ausführlich: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html

Unter anderem führt sie an

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder.
Beim Verbot von Toilettengängen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht.

Schöne Grüße

TheGrow

Artus01  15.03.2018, 16:12

Verbreitest Du jetzt auch schon solchen Müll?

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TheGrow  15.03.2018, 16:29
@Artus01

Den Text habe nicht ich, sondern eine Rechtsanwältin verfasst, die Quelle habe ich angeführt.

Unter: https://mingers-kreuzer.de/was-duerfen-lehrer-diese-gesetze-brechen-sie-in-der-schule-fast-taeglich/

Findest Du ebenfalls von einem Rechtsanwalt folgende ähnlich lautendende Aussage:

Während des Unterrichts auf Toilette gehen verboten?
Während des Unterrichts zur Toilette gehen: Für Lehrer ein Graus, für SchülerInnen dringendes Bedürfnis. Grundsätzlich ist es SchülerInnen allerdings auch während des Unterrichts gesetzlich erlaubt zur Toilette zu gehen. Verbietet der Lehrer den Toilettengang verstößt er gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das Verbot der Folter und unangemessener Behandlung. Ferner ist auch nach Art.1 und 2 des Grundgesetzes ein Straftatbestand festzustellen, demnach darf niemand an der Verrichtung der Notdurft und damit dem Toilettengang gehindert werden!

Deiner Ansicht nach erzählen, die beiden von mir angeführten Rechtsanwälte und diverse andere Rechtsanwälte nur Müll?

Begründe bitte, warum Du der Meinung bist, dass die Juristen nur Müll geschrieben haben!

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Coffeman444  15.03.2018, 16:40
@TheGrow

@TheGrow - Gut und verständlich ausgeführt. Ignoriere den Nutzer Artus01 einfach mal... der scheint hier gerne rumzutrollen.

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Artus01  15.03.2018, 16:47
@TheGrow

Diese Schmalspurjuristen wollen sich nur wichtig machen indem sie derartigen Müll verbreiten. Wenn an der ganzen Sache was wäre, wären entsprechende Urteile dazu angegeben, die gibt es aber nicht. Wenn es ein solches geben würde, wäre das durch sämtliche Medien gegangen und wäre bekannt.

Es ist ja eben nicht so, daß Schülern der Toilettenbesuch verwehrt wird, nur muß er dazu die Pausen benutzen. Das schränkt sein Grundrecht nicht ein. Ein Schüler der es versäumt hat in der Pause die Toilette aufzusuchen und sich dadurch vollkommen verschätzt hat, wird das Verbot letztlich ignorieren. Jeder der schonmal das Problem hatte daß ihm das Wasser aus den Augen läuft, kennt das. Dann ist dem Betreffenden jegliche Sanktion egal.

Zudem machen sich die Fragesteller hier selbst zum Narren, weil sie ein Benehmen wie ein Erstkläßler an den Tag legen.

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Coffeman444  15.03.2018, 17:59
@Artus01

Ich glaube ja eher du machst dich hier zum Narren mit deinem Bauchgefühl-Juristerei :') - Deine Argumente haben weder Hand noch Fuß. TheGrow (Experte in Recht hier, aber was heißt das schon für dich auf deinem hohen Ross) und ich haben die Fakten auf den Tisch gelegt - Deal with it.

Ich hab es mir zur Aufgabe gemacht anderen auf Gutefrage zu helfen und nicht mit unbelehrbaren zu diskutieren.

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Artus01  15.03.2018, 19:52
@Coffeman444

Also was es hier so alles an Experten für Recht gibt ist schon befremdlich.

Ich argumentiere hier auch nicht nach "Bauchgefühl", sondern nach der Rechtsauffassung die ich habe. Daß es sogar Anwälte gibt die anderer Auffassung sind hat dabei zunächst nichts zu bedeuten.

Es handelt sich hier um eine Rechtsfrage. Rechtsfragen werden vor Gericht geklärt, es gibt dann ein Urteil. Das hat es in einer solchen Frage aber noch nicht gegeben. Ich habe noch nichtmal was zu "Wildpinklern" gefunden. Denn auch diese könnten sich mit dem gleichen Argument gegen ihr Bußgeld wenden. Sie hätten wohl sogar noch eine bessere Argumentation dazu, nämlich die Berufung auf eine echte Notlage.

Ohne rechtskräftiges Urteil bleibt es dabei, daß man durchaus die Regelung halten kann nach der gefälligst die Pausenzeiten für derartige "Geschäfte" zu nutzen sind. Ein Grundgesetzverstoß ist nicht erkennbar, denn ein generelles Verbot liegt nicht vor.

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Esmeraldi  19.10.2020, 17:04
@Artus01

Wieso? Ich finde, auch Trinken sollte nicht verboten werden dürfen. Jedenfalls nicht Wasser zu trinken.

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Artus01  19.10.2020, 17:10
@Esmeraldi

Das kannst Du gerne "finden" und Deine Meinung kannst Du behalten. Alles was in irgendeiner Weise nicht notwendig ist und den Unterricht stört ist zu unterlassen. Eine Schule, noch dazu eine Weiterführende, ist kein Kindergarten.

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Esmeraldi  22.10.2020, 13:11
@Artus01

Ja, doch, meine Meinung behalte ich. Die geb ich erst auf, wenn mich weitere Fakten eines besseren belehren. Doch was sollte mich hindern, meine jetzige Meinung nur für mich zu behalten und niemandem mitzuteilen? Wenn du deine Meinung anderen mitteilen darfst, dann dürfen das andere auch. Ist grundgesetzlich abgesichert, meines jetzigen Wissens nach.

Ein wesentlicher Punkt fehlt in deiner Meinung. Der Unterricht sollte ungestört ablaufen, da hast du Recht. Doch der ungestörte Ablauf ist nur eine Rahmenbedingung für gutes Lernen. Es geht um das gute Lernen. Und das kann nicht nur gestört werden durch Wassertrinken, sondern auch durch Durst. Wenn ich Durst habe, kann ich mich nicht mehr gut konzentrieren. Wasser zum Durstlöschen, das trinkt man nicht andauernd so wie Cola. Den Durst löschen tut nur Wasser, und das sollte nicht verboten werden dürfen.

Differenzieren können ist auch eine gute Sache.

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Artus01  22.10.2020, 14:18
@Esmeraldi
Differenzieren können ist auch eine gute Sache.

Anscheinend nicht Deine.

Wenn Du Durst hast und nicht trinken kannst stört es Dich. Trinkst Du aber damit Du nicht gestört wirst störst Du Andere.

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Esmeraldi  23.10.2020, 00:40
@Artus01

Verwirre nicht die Begriffe! Seinen Durst löschen zu wollen (wohlgemerkt: mit Wasser, andere Getränke löschen keinen Durst) ist ein Grundbedürfnis und damit anders und höher zu bewerten als die üblichen Störungen des Unterrichts durch Schüler. Das "Nicht-trinken-dürfen" fällt nicht unter Störungen, sondern unter Behinderungen einer berechtigten Aktion. Außerdem leidet dein Argument darunter, dass es sich nicht um Angemessenheit bemüht, um Verhältnismäßigkeit.

Ziel und Zweck von Unterricht ist, dass die Schüler gut lernen. Das gute Lernen kann durch reduzierte Sauerstoffzufuhr infolge der Maske und bei Durst nicht trinken dürfen eingeschränkt sein. Die Schüler sind zwar ruhiger, aber ihre Aufnahmefähigkeit leidet. Für den Lehrer jedoch ist der Unterricht dann störungsfreier und damit weniger anstrengend. Kommt darauf an, worauf man mehr Gewicht legt.

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Artus01  23.10.2020, 08:16
@Esmeraldi

Weisst Du was, Du redest kopletter Blödsinn!

Hast Du schonmal einen Lehrer während des Unterrichts trinken sehen? Hast Du schonmal einen Richter während der Verhandlung trinken sehen? Reicht das oder brauchst Du noch mehr Beispiele? Von jedem Schüler, Grundschüler ausgenommen, kann somitt erwartet und verlangt werden das Trinken auf die Zeit zwischen den Unterrichtsstunden zu beschränken. Selbst wenn er das einmal vergisst wird er nicht dehydrieren.

Nicht für die Schule, sondern für Leben lernt man, und dazu gehört auch auf andere Rücksicht zu nehmen.

Dein "Grundbedürtnis" kannst Du Dir ans Knie nageln, es gibt kein Gesetz in dem davon die Rede ist.

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Also meine Klasse hatte Diskussionen geführt,das wir später im Grundgesetzbuch nachgeschaut haben. Und sie meinten dann, dass da stehen würde das die Lehrer den Schülern sowas nicht verweigern oder eher verbieten dürfte.☺️

Ich muss dir Recht geben - verbietet euch die Schule das trinken bzw. den Gang zur Toilette während der Stunde ist das ein Verstoß gegen das individuelle Persönlichkeitsrecht eines Menschen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften
PatrickLassan  15.03.2018, 14:28

Ein Fall für Amnesty oder besser gleich für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

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Coffeman444  15.03.2018, 14:36
@PatrickLassan

@PatrickLassan - ich empfehle dir solche kontraproduktiven Aussagen nicht zu veröffentlichen.. ich kann dich dadurch irgendwie wenig ernst nehmen.

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PatrickLassan  15.03.2018, 14:40
@Coffeman444

Das geht mir mit deinen Aussageb ähnlich. Ich kann nicht ernst nehmen, wenn jemand das Verbot, während einer Schulstunde zu trinken oder zur Toilette zu gehen, mit Folter vergleicht.

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Coffeman444  15.03.2018, 14:42
@PatrickLassan

Den Vergleich ziehe nicht ich sondern das Organ das man "Legislative" - also für dich zu Deutsch: Gesetzgebende Gewalt - nennt. Beschwerde dich also an höhere Stelle.

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Artus01  15.03.2018, 16:16
@Strolchi2014

Dieser schwachsinnige Link kommt bei dem Thema auch immer wieder.

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Coffeman444  15.03.2018, 16:25
@Artus01

.. weshalb schwachsinnig? Ich finde die Aufzählung gut gegliedert und beschrieben (die Bewertung ist auch nicht so schlecht) - Außerdem entspricht die Schilderung im Text den Tatsachen. Wenn du das Gesetz "schwachsinnig" findest - deine eigene Meinung sei dir überlassen, Gesetze beschließen gewählte Volksvertreter.

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Klausemaus  15.03.2018, 14:29

Wenn aber alle 2 Minuten jemand aufs Klo geht und jeder was trinkt, wie soll da ein Unterricht zustande kommen?

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Coffeman444  15.03.2018, 14:31
@Klausemaus

@Strolchi2014 - Warum leider?

@Klausemaus -> Äußerst unrealistisch. An einem Schultag (Durchschnittlich 5-6 Stunden) kommt es gut 4-5 mal vor dass ein Schüler auf die Toilette möchte. Zumindest in meiner Klasse. Der Unterricht ist dadurch absolut nicht gestört - die die Antwort des Lehrers nimmt 5 Sekunden in Anspruch, und da man mitkommen möchte plant man seine Toilettengehzeiten so ein dass man in der Pause geht. Außer es geht eben wirklich nicht.

Btw. Bei uns ist es auch erlaubt während einer Schularbeit (bei euch Klassenarbeit) aufs Klo zu gehen.. keine Ahnung warum ihr immer so streng sein müsst.

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Kito101  15.03.2018, 14:32
@Klausemaus

Trinken hat noch nie jemanden gestört und Toilettengang sollte nicht ausgenutzt werden... Es stört aber auch nicht wenn ein Schüler aufsteht und ohne Wortmeldungen kurz den Raum verlässt zur Toilette

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qugart  15.03.2018, 14:31

Das ist Dummquatsch. Auch wenn da ein Anwalt mit irgendwas daherkommt. Es muss da erst mal erfolgreich geklagt werden.

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Coffeman444  15.03.2018, 14:33
@qugart

Was heißt erfolgreich geklagt? Ein Recht muss eingehalten werden, andernfalls entsteht ein Verstoß -> Stell dir vor du kaufst ein Produkt und merkst dass es kaputt ist. Was wäre wenn du immer klagen müsstest um einen Anspruch auf Gewährleistung zu bekommen?... So funktioniert unser Rechtssystem nicht. Die Klage ist das letzte Mittel zum Zweck - bzw. in dem Fall zur Schadenswiedergutmachung.

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qugart  15.03.2018, 14:35
@Coffeman444

Nö. Erst muss geklagt werden. Bis dahin, trags wie ein Mann, das Verbot ist völlig in Ordnung und rechtmäßig.

Dein Beispiel von Gewährleitsung gibts eben nur, weil da vorher erfolgreich geklagt wurde.

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Coffeman444  15.03.2018, 14:37
@qugart

.. Welches Verbot? -> Wo steht geschrieben dass es verboten ist während der Arbeitszeit, bzw. während der Unterrichtszeit auf die Toilette zu gehen? Lieber "Experte für Computer" - überlasse Fragen in Sachen Recht Menschen die damit zutun haben.

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qugart  15.03.2018, 14:40
@Coffeman444

Das muss nirgends geschrieben stehen. Der Lehrer spricht das Verbot aus. Näheres dazu steht in der Schulordnung geschrieben. Weisungen und so.

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PatrickLassan  15.03.2018, 14:43
@Coffeman444
Wo steht geschrieben dass es verboten ist während der Arbeitszeit, bzw. während der Unterrichtszeit auf die Toilette zu gehen?

Da es hier nur um die Unterricht geht: In der Schulordnung, und solange niemand gegen die Schule klagt, gilt diese.

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Coffeman444  15.03.2018, 14:46
@PatrickLassan

Und in der Hessischen Verfassung stand bis vor kurzem dass die Todesstrafe erlaubt ist. -> Mein Lieber PatrickLassan, ich darf dir mal vom Stufenbau der Rechtsordnung erzählen.

Gesetze wiegen unterschiedlich schwer, je nachdem in welcher Stufe sie sich befinden. Ein Bundesgesetz etwa steht immer über dem Landesgesetz (bedeutet also die Todesstrafe ist im Bundesgesetz verboten, weshalb die Hessen das Gesetz nicht rausnehmen mussten) -> Also eine kleine 0815 Schulordnung steht DEUTLICH weiter unter dem Persönlichkeitsrecht. - du kannst ja gerne die Todesstrafe in deinem Haus als "interne Hausordnung" erlauben - erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht ^^

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qugart  15.03.2018, 14:58
@Coffeman444

Abgesehen davon, dass ich Lachen muss.....was genau steht denn deiner Meinung nach das Recht geschrieben, dass der Toilettengang erlaubt sei?

Bis auf Notfälle betrifft das kein einziges Grundrecht. Und Notfälle wurden von vornherein berücksichtigt.

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Artus01  15.03.2018, 16:21
@Coffeman444

Ausgerechnet mit diesem Kommentar willst Du den Stufenaufbau unserer Rechtsordnung erzählen?

Das Grundgesetz erlaubt in keinem Wort daß Schüler während des Unterrichts dir Toilette aufsuchen dürfen, für solche Kinderk... ist das Grundgesetz nicht da.

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Coffeman444  15.03.2018, 16:22
@qugart

Na schön qugart - wenn du es nicht anders willst:

Der Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert einem Menschen die Menschenwürde - darunter ist zu verstehen dass alle menschen menschenwürdig zu behandeln sind. Zu einer menschenwürdigen Behandlung zählt es unter anderem einen Toilettengang dann zu ermöglichen wenn es nötig ist. Nicht nur in der Schule, sondern auch im Betrieb, im Gefängnis und auf Veranstaltungen (z.B Gerichtstermine) muss ein solcher Toilettengang ermöglicht werden wenn er nötig ist! Da gibt es keine Ausnahme.

Wenn der Lehrer den Toilettengang verweigert dann hat er ein Problem: Zunächstmal wären da die strafrechtlichen Konsequenzen - Lehrer sind Beamte, deshalb hätten wir da einmal den §340 StGB - Körperverletzung im Amt. Weiters handelt es sich bei Schülern um Schutzbefohlene! -> §171 Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Unterm strich ist der Lehrer nach dem Verbot des Toilettenganges klagbar und kann unter anderem mit einem Schmerzensgeld rechnen, sowie etwa einer vorübergehenden suspendierung vom Dienst (wie gesagt - Beamte) solange das Gerichtsverfahren im Gange ist. Das entscheidet dann aber der jeweilige Landesschulrat.

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Coffeman444  15.03.2018, 16:26
@Artus01

Ich verweise auf meinen Kommentar an qugart - Und wenn du mal das Internet durchforstest dann gibt es da ja auch nur so 1-2 höchst unseriöse Seiten von Rechtsanwaltschaften oder Jura-Foren die meine Feststellung bestätigen.

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Artus01  15.03.2018, 16:51
@Coffeman444
Was heißt erfolgreich geklagt? Ein Recht muss eingehalten werden

Dazu muß zunächst geklärt werden ob ein (Grund)Recht überhaupt verletzt wurde, wenn ein Schüler mal 45 Minuten warten muß wenn er zur Toilette will. Urteile dazu gibt es allerdings nicht. Ein solches Urteil wäre durch sämtliche Medien gegangen.

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Artus01  16.03.2018, 09:31
@Coffeman444

Tja, eine Klage scheint es da auch nicht gegeben zu haben. Wobei das auch nicht vergleichbar ist. Es war vom "kleinen Ben" die Rede, wohl ein Grundschulkind. Hier in der Frage geht aber zweifellos um Schüler die schon deutlich älter sind. Von diesen Kindern kann man durchaus erwarten daß sie Tolettengänge auf die Pausen legen können.

Wo soll der Mist denn hinführen? Dürfen sie dann auch auf einfach die Straße pinkeln, weil das ja ein Grundrecht ist?

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Coffeman444  16.03.2018, 13:34
@Artus01

.. Du möchtest mir jetzt also allen Ernstes sagen dass Grund- und Menschenrechte vom Alter abhäng sind? Du wirkst auf mich wie jemand der es dreht und wendet - und Äpfel mit Birnen vergleicht nur um argumentieren zu können. Tut mir leid aber ich gebe mich mit solchen Individuen wie dir nicht ab, da ich meine Energie lieber in qualitativ hochwertige Diskussionen stecke.

Dir passt das Gesetz nicht - okay verstehe ich. Dann sag das auch so, aber versuche nicht das Gesetz mit falschen Aussagen so darstellen zu wollen dass es deine Meinung teilt. Dem ist nicht so. Von miraus kannst du gerne gegen das Verbot von Diebstahl sein, deshalb musst du aber noch lange nicht das Gesetz dazu leugnen.

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Sind beides Grundbedürfnisse und dürfen im Notfall nicht verboten werden

kann aber Einschränkungen geben wie zb nur wasser trinken

PatrickLassan  15.03.2018, 14:26

Welcher Notfall sollte denn vorliegen? Drohende Dehydrierung?

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Kito101  15.03.2018, 14:27
@PatrickLassan

ja eine Stunde nach Sport im Sommer im stickigen Klassenraum bei 28grad (nicht alltäglich, aber realistisch)

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Dafür sind ja auch die Pausen da. Wenn nan es generell erlaubt, artet das in Deiner Altersgruppe immer ganz schnell aus.

HarmonyZ  29.06.2020, 23:28

Ok, ich sage meiner Blase dann einfach, dass sie bitte um exakt 10:45 Uhr gelehrt werden möchte. Denn um 10:50 Uhr geht das fast eine Stunde nicht mehr. Ja, macht Sinn.

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