Schule lehnt Schulwechsel ab. Welche Möglichkeiten habe ich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Interesse der Schulführung, darf niemals zu Lasten des Kindes gehen. Stellen Sie Klage, gegen die Schule. Wenn Sie kein Geld für die Klage haben, so können Sie, da es sich um eine Sozialklage handelt; bei Ihrem Amtsgericht; Beihilfe beantragen. Zu dem sollte die Schule auch erkennen, das sie nicht zur Betreuung, behinderter Kinder geeignet ist; egal welche Aufgabenbetreuung, sie unternimmt.

Wenn eine Schule auf ADSler eingeht, ist das sehr hilfreich und gut - die Frage ist nur, ob Dein Sohn wirklich mit der Hausafgabenbetreuung klar kommt. Meist ist die Zeit dort sehr knapp, so dass trödelnde, unaufmerksame oder ständig abgelenkte Schüler sich durchlavieren können und dann letztendlich ohne Hausaufgaben zu Hause erscheinen. Die Klassenlehrerin unseres Sohnes hat in einer Klassenelternversammlung gesagt, dass die Schüler der Ganztagsschulen zwar die Programme, die geboten werden, mitmachen, aber dass die wenigsten die Hausaufgabenbetreuung mitmachen, und die meisten, die die Ganztagsschule besuchen, ohne Hausaufgaben in der Schule erscheinen. Auch meine Ärztin hält gar nichts von der Nachmittagsbetreuung. Vielleicht ist es sinnvoller, Deiner Frau eine Entlastung zu schaffen, so dass die Hausaufgabenbetreuung nicht immer an ihr hängt, das kann nämlich irgendwann nicht mehr gut laufen und zum Tauziehen werden. Wende Dich doch mal ans Jugendamt, es gibt die Möglichkeit, Hilfe zum Beispiel bei den Hausaufgaben zu bekommen.

Fledl 
Fragesteller
 03.09.2010, 01:10

Zum einen findet die Aufgabenbetreuung in den selben kleinen Klassen statt wie der Unterricht. Zum anderen ist diese auch weniger relevant als die nachmittägliche Wiederholung des Stoffs, was ja auch Sinn von Hausaufgaben ist. Und von der Aufgabenbetreuung fernhalten kann sich auch keiner, da diese Pflicht sind, wie der Unterricht selbst. Mal abgesehen davon, dass ich mir über letzteres auch keine Sorgen mache, weil Daniel in seiner ganzen Schulzeit noch keine Stunde "geschwänzt" hat. Die Betreuung hängt keineswegs nur an meiner Frau. Ich sitze mit den kids abends genau so zusammen und lerne. Auch hilft der Große freiwillig dem Kleinen, wenn er Hilfe benötigt. Das Problem liegt eher darin, dass man "geschult" sein muss, um einem ADSler etwas verständlich zu machen. Wie gesagt geht es nicht um das "begreifen wollen", als mehr um das "begreifen können". Und würdest du auch beim Jugendamt keine qualifizierte Kraft finden.

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Hooks  15.03.2016, 10:35
@Fledl

Das Problem beim ADSler ist, daß er innerlich nicht anwesend ist, daß er ganz schnell in seine eigene Welt abrutscht - vor allem, wenn ihn das nicht interessiert, was er tun soll. Deshalb würde ich für ADSler immer eigenes Lernen favorisieren, wo irgend es geht. Die Schulpflicht ist schön und gut, aber nicht geeignet für Kinder mit ADS.

ADSler können sehr wohl begreifen, aber nicht unbedingt das,w as man ihnen zu einer bestimmten Zeit vorsetzt. Wennsie nach ihrem eigenen Tempo lernen dürfen, und auch weitgehend nach ihrem eigenen Interesse, so sind sie zu ungeahnten Höhenflügen fähig! Ganz ohne geschultes Personal.

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Wenn an der besseren Schule schon ein Vertrag besteht ist es doch ok so. Wie ist es den bei der alten ,besteht da auch ein Vertrag den man kündigen kann.

Fledl 
Fragesteller
 01.09.2010, 12:55

Nein. Er ging die ersten 6 Jahre auf die einzige Schule hier im Ort. Da gibt es keine Verträge. Nach den Ferien gibt es auch nur eine Schule, die er bezirkstechnisch gesehen besuchen dürfte. Auch dort gibt es keine Verträge. Warum es auf der Schule, in der wir ihn angemeldet haben, einen Vertrag gibt, kann ich nicht sagen. Aber das Oberschulamt wird sicher sagen, dass dieser Vertrag ungültig ist, da die Schule nicht für Daniel zuständig ist. Es handelt sich ja auch nicht um eine Privatschule, wo das wieder etwas anderes wäre.

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Wenn die andere Schule aus irgendeinen Grund besser geeignet ist als eine andere, kannst du dein Kind dort hin schicken. Meine Schwester hat damals auch erwirkt dass mein Neffe in die gleiche Schule gehen kann wie seine Schwester, weil die aufgrund dass es in seiner Schule keine Klasse für sie gab wechseln musste. Und das ist ein banaler Grund im Gegensatz zu deinem.

Geh einfach mal in die Schule wo er laut Bezirk hin gehen müsste und rede mit der Schulleitung, vielleicht ist es ja nur ein Missverständnis.

Fledl 
Fragesteller
 02.09.2010, 14:15

Das haben wir schon gemacht. Es handelt sich zwar um eine sehr große Schule mit allen Schulformen und Jahrgängen. Trotzdem muss auch dort schon um jeden Schüler gekämpft werde. Die siebte Klasse hat z.B. in diesem Jahr nur so wenig Schüler, dass sie auf eine andere, kleinere Schule ausgelagert werden muss. Da lassen sie freiwillig keinen Schüler ziehen. Nicht legitim, aber legal.

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In diesem Fall bliebe nur der Petitions- oder der Klageweg. In der Tat kann die zuständige Schulbehörde verpflichtend vorschreiben, wann und in welcher Form der Wechsel der Schule zulässig ist. Hintergrund: Da sich anhand der Schülerzahlen in vielen Kommunen auch die Zuweisungen der Träger orientieren, haben viele Schulen ein vitales Interesse daran, eine gleichbleibend hohe Auslastung zu sichern.
Abhilfe kann hier nur eine Eingabe bei der zuständigen Landesaufsichtsbehörde (Kultusministerium) oder eben der Klageweg schaffen.