Ehemals gab es das Politbarometergesetz, welches einem das ungültig machen der Stimme ermöglichte. Dieses Gesetz war von Willy Brandt ins Leben gerufen worden, gegen regierende Kriminelle. Unter Kohl wurde das Gesetz mit Hilfe von Schröder und der Behauptung, beseitgt; es wäre völlig unnütz.

 

Heute hat es keinen Nutzen mehr, die Stimme ungültig zu machen; da sie dadurch einfach, nur nicht gezählt wird.

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Das Interesse der Schulführung, darf niemals zu Lasten des Kindes gehen. Stellen Sie Klage, gegen die Schule. Wenn Sie kein Geld für die Klage haben, so können Sie, da es sich um eine Sozialklage handelt; bei Ihrem Amtsgericht; Beihilfe beantragen. Zu dem sollte die Schule auch erkennen, das sie nicht zur Betreuung, behinderter Kinder geeignet ist; egal welche Aufgabenbetreuung, sie unternimmt.

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