Schulden über Gerichtliches Mahnverfahren eintreiben?
Hey, jemand schuldet mir 260€.
Anfangs der Woche hatte er mir versichert er hätte es auf mein Konto überwiesen, dort ist aber nichts angekommen.
So wie es aussieht sehe ich die Person nie wieder, habe aber seinen vollen Namen, Geburtsdatum und kenne die Stadt in der er wohnt.
Ebenso habe ich Chatverläufe in denen er mir bestätigt dass er das Geld überwiesen hätte, dazu kann ich natürlich Kontoauszüge vorweisen die dagegen sprechen
hätte ich mit einem Mahnverfahren Erfolg?
danke
7 Antworten
Ob Du damit Erfolg haben wirst, hängt natürlich vom konkreten Fall ab - wenn er in einer Insolvenz oder ALGII-Bezieher ist, hast Du nur weitere Kosten
so ein gewisses Klientel hat Hartz4 als Lebensziel, da bringen auch die 30 jahre nichts. Gerade bei jüngeren Schuldnern hat man dann schnell einen mit 1-2 Kindern, 0 chance dass der jemals über der Pfändungsgrenze verdient.
evt., allerdings sind 30 jahre auch eine lange zeit für eine privatinsolvenz. Ich hab es noch nie geschafft bei einem titel der älter als 3 Jahre war nur einen cent zu pfänden... Ich habe einige titel die über 10 jahre alt sind und allein die Statusmeldungen aus der Überwachung lassen einen nur den Kopf schütteln. Rekordhalter ist eine Schuldnerin die inzwischen 6-7x verheiratet war (k.a. wie das überhaupt geht mit dem Scheidungsjahr). Ist denke ich eh nur der jämmerliche versuch um über einen neuen Nachnamen die Bonitäsdatenbanken eine weile zu täuschen.
Wie gesagt - Erfolg hängt vom Einzelfall ab ...
Ich hatte mal einen Beschluß über eine größer Summe, wußte, wann sich der Schuldner wo aufhielt und konnte zielgenau die Gerichtsvollzieherin losschicken. Aber der Schuldner behauptete, er wäre nur ein Bekannter auf Besuch, der Gesuchte wäre gerade in der Schweiz und die Gerichtsvollzieherin zog wieder ab.
Das deutsche Recht macht es Schuldnern leichter als ihren Gläubigern
Das ist schon möglich, nur musst du, sollte er Widerspruch einlegen und du das streitige Verfahren betreiben, den Anspruch beweisen können. Gerade bei Darlehensverträgen ist der Anspruch mangels Kündigung oft nicht fällig. Aber da kommt es natürlich auch auf die genaue Vereinbarung an.
Aber probieren kann man es schon. Verlieren kannst du erstmal nur die Gerichtskosten, die bei 200 Euro recht niedrig sind. Ob es sich bei dem Betrag lohnt, ist die andere Frage.
Der Junge steht kurz vorm Gefängnis, darf sich nichts erlauben. Geht mir einfach ums Prinzip dass ich sowas mit mir nicht machen lassen will
Ein Manhverfahren ist Zivilrecht. Das hat nichts mit dem Strafrecht zu tun.
Um ein Mahnverfahren einzuleiten, brauchst Du erst mal keine Nachweise, Beweise oder ähnliches. Das kannst Du online in die Wege leiten. Allerdings musst Du dafür eine Gebühr bezahlen (die bekommst Du aber im Mahnportal schnell ermittelt, richtet sich ja auch nach dem Streitwert).
"Interessant" wird es dann, wenn die Gegenseite widerspricht, denn dann musst Du das vor Gericht ausstreiten (oder das Geld und die Mahngebühren abschreiben). Dann brauchst Du auch entsprechende Nachweise, dass Dir die Gegenseite wirklich den Betrag schuldet.
Ob Du dann erfolgreich bist, ist immer auch eine Glückssache.
Ja, sofern er Zahlungsfähig ist.
- da er eine Zahlung bestätigt hat, bestätigt er seine Zahlungsverpflichtung
- seine Behauptung, die Zahlung geleistet zu haben, müsste er nachweisen können.
Er ist ab September im ersten Lehrjahr bei bmw. Google sagt ca 1000 Euro Gehalt, zählt das als Zahlungsfähig?
Brutto oder Netto?
Unabhängig von der Bewertung, wird er vermutlich kein Interesse haben es u.U. bis zur Einkommenspfändung bei seinem Arbeitgeber kommen zu lassen.
Kommt auf die reaktion des Schuldners an. Es gibt drei Möglichkeiten. Erstens er zahlt nach dem Brief. Zweitens er ignoriert ihn. Dann kannst du nach 14 tagen einen Titel und eine Zwangspfändung erwirken. Drittens er legt fristgerecht Widerspruch ein und ihr müsst vor Gericht. Dann musst du vermutlich weitere Gerichtskosten vorschießen und trägst das risiko trotz Gewinn auf den kosten sitzen zu bleiben, wenn die gegenpartei zahlungsunfähig ist.
Kommt es zu einem Pfändungsbeschluß, der hat 30 Jahre Gültigkeit!