Schulden an verstorbenen?
Hallo,
mein Opa hat mir vor einem Jahr 5000€ geliehen, natürlich ist dies nur mündlich vereinbart worden.
Nun ist er leider verstorben, und meine Tante hat dieses geliehene Geld beim Notar angegeben.
Muss ich dies dann den anderen Erben zurückzahlen? Oder wie ist das?
Da meine Mutter auch schon gestorben ist, bin ich mit meinen Geschwistern auch erberechtigt.
7 Antworten
Wenn die Tante dieses Darlehen beweisen kann, wird es deinem Erbanteil abgezogen. Das Problem liegt immer im Beweis, wenn es nichts schriftliches gibt.
Es kann eventuell mit dem Erbteil der anderen erbberechtigten Verwandten verrechnet werden. Aber das entscheidest nicht du, sondern das Amtsgericht.
Klasse!! Der Opa ist verstorben und es wird sich wieder wie immer nur um die knete gestritten. Ich hoffe der hat ein Testament hinterlassen und alles einem tierheim gespendet!
Deine Tante hat das geliehene Geld beim Notar angegeben
Was wurde denn beim Notar gemacht, vor allem hast du dort irgendwas unterschrieben?
Dein Opa ist ohne Testament gestorben, dein Elternteil lebt auch nicht mehr. Also erben die Kinder des Opa bzw. du als Enkel.
Was du musst, kommt drauf an, wer was beweisen kann und wie fair ihr miteinander umgeht.
Rein theoretisch solltest du dir die 5000€ als Erbteil anrechnen lassen, wenn du mit Opa die Rückzahlung vereinbart hattest. Rein praktisch ist die Rückforderung des Opas ohne Beweis über ein vereinbarten Rückzahlungszeitraum bereits verjährt.
Zank oder handele vernünftig.
Sei schön brav, und wenn du gefragt wirst, bestätigst du, dass deine Tante nicht gelogen hat.
Dann wartest du ab, denn bei der Verteilung des Nachlasses wird das verrechnet. Wenn dein Erbteil weniger als 5000 € beträgt, musst du den Unterschied natürlich an den Nachlass zahlen, damit er unter die anderen verteilt werden kann.
Wo nimmst du eine Verjährung nach nur einem Jahr her?