Wer überprüft Bankkonto und Bargeldstand des Verstorbenen?

1 Antwort

  1. Das Konto muss aufgelöst werden. Da die Inhaberin verstorben ist.
  2. Alles was hinterlassen wird gehört zur Erbmasse, alles was nach dem Tod verbleibt wird vererbt.
  3. Wen das Geld für Wertsachen/Immobilien usw ausgegeben wurde, dann ja da es ja auch zur Erbmasse gehört. Wurde das Geld für Essen/Miete usw ausgegeben, dann nicht.
  4. Das kann hier keine sagen, eure Familiengeschichte ist hier nicht bekannt.
  5. Am besten durch einen Notar oder Anwalt.

Axelneu63 
Fragesteller
 10.05.2021, 13:16

Zu meiner Frage 4:

Darf die Sparkasse Auskunft über die Kontobewegung auch an die erbberechtigte, aber nicht mit Kontovollmacht versehene Tochter, erteilen?

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Leo2021  10.05.2021, 13:37
@Axelneu63

Das kann ich dir leider nicht sagen. Sprich doch deine Schwester darauf an. Wenn sie dir den Zugang gewährt, dann ist ja nichts zu verbergen.

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