Schulabschluss überprüfen?

3 Antworten

In der Regel geht man davon aus, dass die Bewerbungsunterlagen korrekt sind (resp. nicht gefälscht). Wenn es innerhalb der Unterlagen zu Widersprüchen kommt und diese sich im Gespräch nicht bereinigen lassen, wird man dem Bewerber die Stelle kaum anbieten (womit er sich schon mal selbst ins Fleisch geschnitten hat) und allenfalls auch anzeigt.

Hat der Bewerber die Stelle gekriegt und ergeben sich im späteren Verlauf Fragen im Hinblick auf Abschluss etc kann es gut sein, dass man entsprechende Nachforschungen anstellt und je nachdem kündigt, ein entsprechendes Arbeitszeugnis ausstellt und dies auch zur Anzeige bringt

Die Urkundenfälschung ist im deutschen Recht nach § 267 StGB strafbar.
Schon der Versuch, Zeugnisse oder anderweitige Urkunden zu fälschen, ist strafbar. Die Urkundenfälschung kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. ...
Dass deutsche Arbeitsgerichte bei einem gefälschten Zeugnis keinen Spaß verstehen, hat vor ein paar Jahren auch ein 40-jähriger Dortmunder am eigenen Leib erfahren. Dieser musste tief in die Tasche greifen, nachdem er sich für seine Bewerbung in einem Autohaus ein falsches Zeugnis am Computer gebastelt hatte. Die 2700 Euro Strafe, die er seinerzeit zu zahlen hatte, dürften jedoch das geringere Problem gewesen sein: Der Verurteilte gilt seitdem als „vorbestraft“.

Gefälschtes Zeugnis? Diese Strafen drohen (karrierebibel.de)

PS: Natürlich kann man das Überprüfen zb bei der Institution, bei der man den Abschluss (angeblich?) gemacht hat.

Bei der Bewerbung musst du die Zeugnisse vorlegen!

Und wenn die gefälscht sind - also Urkundenfälschung - das ist eine Straftat!

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fliegt so ein Betrug auf - und das ist gut so!

Und dann folgt eine Strafanzeige und alle weiteren Konsequenzen und Einträge...

Deine Zukunft ist dann komplett im A....