schuhe zurückschicken wegen schaden?

1 Antwort

Es gilt hier die Beweislast.
Du sagst, das war schon so. Der Versender muss dir die ersten 6 Monate das Gegenteil beweisen können.

Meist ist es den Aufwand nicht wert. Somit wird erstattet

wefwef 
Fragesteller
 17.04.2019, 15:18

sagen sie nichts wenn ich letztendlich derjenige war der es ''richtig'' zerstört hat?

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