Schornstein Abstand zu Rigipsplatten?
Hallo, ich habe einen Schornstein welcher nicht mehr in betrieb ist. Dieser ist allerdings trotzdem mit einem Abstand zu den Rigips-Platten verbaut. (Ein zweiter Schornstein existiert und wird aktiv genutzt.) Da ich die Rigipswände abreißen wollte, interessiert mich, ob ich die Rigipsplatten um diesen außer betrieb genommenen Schornstein jetzt auch weg machen kann? Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass man diesen Abstand um einen Schornstein einhalten muss. Da aber der Schornstein wie gesagt nicht mehr genuzt wird, würde ich gerne die Rigipsplatten auch entfernen um so noch ein bisschen mehr Platz zu gewinnen. Den Schornstein hätte ich dann komplett einer Tapete oder Holzvertäfelung verkleidet.
LG Timon
3 Antworten
Zuerst einmal, ein Schornstein der nicht genutzt wird, ist nicht außer Betrieb. Er wird lediglich nicht genutzt. Wenn man einen Schornstein außer Betrieb nehmen möchte, damit die vorgaben für einen Schornstein nicht mehr zählen ist er für den eigentlichen Verwendungszweck unbrauchbar zu machen. Dies kann u.a. darin enden, dass dieser mit Sand o.ä. verfüllt werden muss. Am Ende endscheidet hier immer der aktuell zustände Schornsteinfeger.
Aber zu deiner eigentlichen Frage:
Wenn es sich um einen Schornstein (also ein Bauwerk Steinen o.ä.) handelt und nicht um eine Abgasanlage (Metall- oder Kunststoffrohr), besteht meines Wissens nach keine Vorgabe für einen Mindestabstand. Bei Abgassystem sieht es jedoch anders aus.
Wenn du sicher sein möchtest, frag deinen Schornsteinfeger. Nur der kennt die tatsächliche Situation vor Ort. Aber gemäß der Beschreibung sollte nichts dagegen sprechen.
Hallo Koppax,
natürlich kannst du die Rigips entfernen, aber den Kamin
würde ich lieber mit einer dünnen Putzschicht versehen.
Wie sieht es denn unter dem Rigips aus, weil du von
einer Tapete sprichst. Übrigens würde ich nie dazu
raten eine im Zimmer Aussenwand zu Tapezieren
weil sich das zuviel Feuchtigkeit halten könnte.
Viel Spass und machs richtig
opi ehrsam
Wenn (!) man den Kamin einkleidet, muss die Verkleidung auf Abstand zum Kamin aufgebracht werden. Es ist keine Pflicht, den Kamin einzukleiden.
Eine Vertäfelung ist keine gute Idee, da es sich hier um brennbares Material handelt. Denn auch ein ungenutzter Kamin ist rechtlich noch ein Kamin. Selbst Tapete ist eigentlich nicht in Ordnung, wird aber meist geduldet.
wichtig ist, daß der Kamin dicht ist, also keine Risse aufweist, daß keine Schadstoffe und Gase in den Raum gelangen.
wird der Putz erneuert oder ausgebessert, sollte ein Zementputz ins kein Kalk- oder Gipsputz verwendet werden.
wird nur die Oberflache auf einem tragfähigen Putz geglättet, ist ein Gipsputz ok.